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Filmgesetz: Referendumskomitee reicht Abstimmungsbeschwerde ein

Das Referendumskomitee gegen das neue Filmgesetz hat eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Eine Karte im Abstimmungsbüchlein sei falsch.

Das Referendumskomitee gegen die «Lex Netflix» hat wegen einer Grafik im Abstimmungsbüchlein in vier Kantonen Beschwerde gegen den Bundesrat erhoben. Dabei geht es insbesondere um eine Europakarte, die zeigt, welche Länder bereits über eine Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste kennen. Diese sei falsch, schreibt der Jungfreisinnigen-Präsident Matthias Müller auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

«Wir verlangen vom Bundesrat, dass er die Stimmbevölkerung über den wahren Sachverhalt aufklärt», so Müller weiter. Nur Frankreich, Italien und Spanien würden eine Filmsteuer kennen, die über 4 Prozent hinausgeht, wie es in der Schweiz vorgesehen ist. Weil es sich beim Filmgesetz um eine Bundesangelegenheit handelt, dürfte sich wohl das Bundesgericht mit der Angelegenheit befassen.

Auflagen für Streamingdienste im Wandel

Zu reden gab die betreffende Grafik bereits in der SRF-«Arena» vom vergangenen Freitag. So kenne etwa Schweden, anders als in der Karte dargestellt, keine Investitions- oder Abgabepflicht, wie Moderator Mario Grossniklaus ausführte. Konkret gilt in Schweden laut der Ursprungsgrafik der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zwar eine «generelle Verpflichtung» die Produktion und den Zugang zu europäischen Werken zu fördern. Dies bedeute aber nicht, dass die Streamingdienste finanziell in das europäische oder nationale Filmschaffen investieren müssen.

Wie Bundesrat Alain Berset in der «Arena» ausführte und auch die Bundeskanzlei gegenüber SRF erklärte, handle es sich bei der Grafik um eine Vereinfachung. Laut der Bundeskanzlei gebe es zudem keinen neueren Bericht, die Auflagen für Streaminganbieter seien in einigen Ländern im Wandel.

Die Schweiz stimmt am kommenden 15. Mai über die «Lex Netflix» ab. Das neue Filmgesetz soll Streaminganbieter wie Netflix oder Disney+ stärker in die Pflicht nehmen. Für die Plattformen soll eine Abgabe von vier Prozent ihrer hierzulande erzielten Einnahmen fällig werden, welche dann an Schweizer Filmschaffende fliesst. (agl)