
Betrügerischer Konkurs: Bauunternehmer zahlt sich und seiner Frau noch Löhne aus, als seine Firma schon überschuldet ist
Drei Jahre lang führte ein 34-jähriger Rumäne ein Bauunternehmen aus dem aargauischen Limmattal. Dann ging die GmbH Konkurs – und wurde zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft. Sie hat den Geschäftsführer und Gesellschafter wegen vier Delikten verurteilt. Der Strafbefehl dazu wurde kürzlich rechtskräftig. Er listet betrügerischen Konkurs und Pfändungsbetrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung sowie mehrfache Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die AHV auf.
Die Firma hatte erst in Spreitenbach und später in Würenlos ihren Sitz. Ihr ging es rund anderthalb Jahre nach der Übernahme des Rumänen finanziell zusehends schlechter – bis sie zahlungsunfähig wurde, wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl festhält. Nun hätte der Bauunternehmer die Firma sanieren und die Bilanz beim Konkursrichter deponieren müssen. Das unterliess er jedoch. «Vielmehr führte er die Geschäftstätigkeit unbesehen weiter in der Hoffnung, dass wieder bessere Zeiten kommen mögen. Dadurch liefen Verlustscheine in der Höhe von über 60’000 Franken auf, welche die GmbH nicht begleichen konnte», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Fast 30’000 Franken fliessen noch ins Ausland
Trotz der Überschuldung zahlte der Rumäne noch Löhne aus. 12’400 Franken sich selber, 11’210 Franken an seine Ehefrau und 28’400 Franken an diverse Personen im Ausland. «Dadurch schmälerte der Beschuldigte wissentlich und willentlich die Konkursmasse zum Schaden der Gläubiger», heisst es im Strafbefehl.
Der Rumäne kürzte darüber hinaus einem Arbeitnehmer die Löhne um die AHV-Beträge, ohne sie der Ausgleichskasse zu überweisen. Schuldig blieb er auch Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA). Im Dezember belief sich der Ausstand auf über 21’000 Franken. Ausserdem führte der Rumäne mehrere Jahre keine Buchhaltung, wie sie das Gesetz vorschreibt. Er blieb während der Liquidation seiner Firma der zuständigen Stelle Unterlagen schuldig, was eine Revision verunmöglichte. Das Konkursverfahren wurde nach vier Monaten im Oktober mangels Aktiven eingestellt. Das Unternehmen ist aus dem Handelsregister gelöscht.
Die Staatsanwaltschaft hat den Bauunternehmer, der Wohnsitz im Aargau hat, per Strafbefehl zu einer Busse von 2500 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 170 à 80 Franken (13’600 Franken, Probezeit 2 Jahre) verurteilt. Dazu kommt eine Gebühr von 1900 Franken.