Luzern erhöht Beiträge der Asylsozialhilfe und der Asylnothilfe
Der Kanton Luzern passt die Beiträge der Asylsozialhilfe an und gleicht die Asylnothilfe an die Nothilfe der übrigen Ausländerinnen und Ausländer an. Die Regierung hat die dafür notwendige Änderung der kantonalen Asylverordnung verabschiedet.
In der Vernehmlassung kam insgesamt eine grosse Zustimmung zum Änderungsentwurf zum Ausdruck, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Insbesondere auch die Erhöhung der Ansätze der Asylsozialhilfe seien mehrheitlich begrüsst worden.
Der Regierungsrat erhöhte die Ansätze für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in Kollektivunterkünften sowie Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung in individuellen Unterkünften um rund 10 Prozent.
Zudem erhöhte er die Ansätze für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in individuellen Unterkünften auf durchschnittlich 80 Prozent der Ansätze gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Und schliesslich legte er die Ansätze der Asylnothilfe auf einheitlich 10 Franken pro Person und Tag fest. Damit würden nothilfebeziehende Personen aus dem Asylbereich anderen nothilfebeziehenden Ausländerinnen und Ausländern gleichgestellt, hiess es weiter.
Zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt wird mit der revidierten Asylverordnung der Einkommensfreibetrag (EFB) auf alle erwerbstätigen Personen aus dem Asylbereich ausgeweitet. Mit dem EFB werde in erster Linie das Ziel verfolgt, die Erwerbsaufnahme oder die Erhöhung des Arbeitspensums und damit die Integration zu fördern, hiess es in der Medienmitteilung. (sda)