Luzern will Asylsozialhilfe für Schutzbedürftige erhöhen
Der Kanton Luzern will Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
eine höhere Sozialhilfe zugestehen. Die Ansätze für die
Asylsozialhilfe sollen im Schnitt um 10 Prozent erhöht werden,
teilte das Gesundheitsdepartement am Freitag mit. Es hat eine
Änderung der Asylverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Von der Erhöhung profitieren sollen sowohl Personen, die in
kollektiven wie auch in individuellen Unterkünften leben. Die
maximalen Ansätze liegen heute bei der Unterbringung in
Kollektivunterkünften bei 11,50 Franken pro Person und Tag, in
individuellen Unterkünften bei 14,50 Franken.
Die geplante Erhöhung der Ansätze ziele insbesondere darauf ab,
Familien mit Kindern finanziell stärker zu unterstützen, teilte das
Gesundheitsdepartement mit.
Bei Asylsuchenden und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung,
wird von einer Rückkehr in ihre Heimat ausgegangen. Das
Gesundheitsdepartement spricht vom „Erhalt der Rückkehrfähigkeit“.
Anders ist es bei vorläufig Aufgenommenen. Bei ihnen gibt es, wie
bei den anerkannten Flüchtlingen, einen Auftrag zur beruflichen und
sozialen Integration. In der geltenden Asylverordnung wird aber
nicht zwischen vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und
Ausländern einerseits und Asylsuchenden und Schutzbedürftigen ohne
Aufenthaltsbewilligung andererseits unterschieden.
Die vorläufig Aufgenommenen sollen deswegen künftig mehr
Asylsozialhilfe erhalten als Asylsuchende und Schutzbedürftige.
Ihre Ansätze bleiben aber tiefer als die er einheimischen
Bevölkerung und der anerkannten Flüchtlinge.
Zudem sollen geflüchtete Personen zur Arbeit animiert werden. Es
soll deswegen bei der Asylsozialhilfe ein Einkommensfreibetrag
eingeführt werden. Damit sollen der Gelderwerb und die berufliche
Integration gefördert werden, teilte das Gesundheitsdepartement
mit.
Die Asylsozialhilfe dient der materiellen Grundsicherung und soll
eine bescheidene und menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.
Anrecht auf sie haben Personen aus dem Asylbereich, falls sie nicht
selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. (sda)