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Kriminalgericht ordnet ein Berufsverbot für Musiklehrer an

Weil er hunderte kinderpornografische Bilder und Videos besessen und konsumiert hatte, ist ein Musikpädagoge vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Zudem darf er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Das Gericht sprach gegen den 28-Jährigen wegen verbotener Pornografie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Franken aus. Dazu kommt eine Busse von 900 Franken. Die Geldstrafe wurde für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Weil der Beschuldigte über eine lange Dauer von acht Jahren kinderpornografische Bilder und Filme konsumierte, ordnete das Gericht zusätzliche Massnahmen an. So muss er während der Probezeit eine Therapie machen. Zudem wurde ihm lebenslänglich untersagt, einer Tätigkeit nachzugehen, bei der er regelmässig mit Minderjährigen in Kontakt kommt.

Der Beschuldigte stammt aus Montenegro, war zur Ausbildung in die Schweiz gekommen und hatte dort auch unterrichtet. Auf die eigentlich obligatorische Landesverweisung verzichtete das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Begründet wurde die Anwendung der Härtefallregelung damit, dass der Beschuldigte in der Schweiz im Gegensatz zu seiner Heimat gut integriert sei. Ferner habe er keine Sexualdelikte mit Körperkontakt verübt, und die Rückfallgefahr sei gering.

Das Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zustande, das heisst der Beschuldigte gestand die ihm vorgeworfenen Delikte ein und akzeptierte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.