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Luzerner Regierungsrat prüft nach VBL-Affäre die Ausstandsregeln

Auf Geheiss des Kantonsrats hat die Luzerner Regierung ihre Beteiligungsstrategie überarbeitet. In die neue Version liess sie auch Empfehlungen einfliessen aus einem Gutachten im Nachgang der Affäre um Subventionen beim Verkehrsunternehmen VBL. Namentlich prüft sie die Ausstands- und Offenlegungsregeln.

Seit 2013 legt der Luzerner Regierungsrat in einer Strategie Ziele und Vorgaben fest für Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist. Im vergangenen Oktober präsentierte er dem Kantonsrat eine überarbeitete Version. Das Parlament wies diese aber einstimmig zurück.

Es bemängelte, dass die Regierung darin mit keinem Wort auf die Lehren aus der Subventionsaffäre um die städtische  Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) eingegangen war. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL), der im Kanton Luzern ÖV-Angebote bestellt, wirft den VBL vor, 16 Millionen Franken Subventionen zu unrecht bezogen zu haben.

Der VVL wird vom Verbundrat geführt, in dem Kantons- und Gemeindevertreter sitzen. Zur Aufarbeitung der Affäre hatte die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Schluss, dass der Verbundrat gegenüber den VBL mehr Druck hätte ausüben können.

Jährliche Leistungsvereinbarungen

In seiner ergänzten Beteiligungsstrategie 2022, die am Dienstag veröffentlicht wurde, hat der Regierungsrat nun auch die Empfehlungen des Gutachtens aufgenommen. So will er die Offenlegungs- und Ausstandsregeln für die AKK-Mitglieder im Rahmen der Revision des Kantonsratsgesetzes prüfen. Hintergrund ist, dass Kantonsrätin Yvonne Hunkeler (Mitte) in ihrer Zeit als VBL-Verwaltungsratspräsidentin von 2015 bis 2019 gleichzeitig die AKK präsidierte.

Für den VVL hat der Kanton als Konsequenz aus der Affäre bereits neu jährliche Leistungsvereinbarungen eingeführt. Dies will die Regierung auch für die anderen ausgelagerten Verwaltungseinheiten prüfen. Zudem müssen Mitglieder von Leitungsgremien für Beteiligungen mit höherem Risiko neu Mandatsverträge unterzeichnen. Darin werden etwa Aufgaben, Weisungsgebundenheit, Informationspflichten, Offenlegungs- und Ausstandspflichten sowie Entschädigungs- und Haftungsfragen geregelt.

Als nächstes behandelt der Kantonsrat den überarbeiteten Entwurf der Beteiligungsstrategie.