
Fahrerwechsel bei voller Fahrt – und die Polizei sieht zu
An einem Septemberabend im vergangenen Jahr, kurz vor 22 Uhr, fiel einer Polizeipatrouille in Wohlenschwil eine Autofahrerin auf, die unsicher und langsam unterwegs war. Die Beamten entschieden, das Fahrzeug in Mägenwil zu kontrollieren. Doch noch bevor es dazu kam, beobachteten sie Erstaunliches: Die Frau am Steuer wechselte auf den Beifahrersitz, der Beifahrer übernahm das Lenkrad – während der Fahrt.
Die Polizei setzte sich daraufhin mit Abstand vor das Fahrzeug und bremste langsam ab, um es zum Anhalten zu zwingen. Dabei rollte der Personenwagen mit geringer Geschwindigkeit gegen die rechte Seite des Polizeiautos. An diesem entstand Sachschaden.
Dieser Ablauf geht aus drei Strafbefehlen hervor, die im März rechtskräftig wurden. Drei Personen wurden darin wegen mehrerer Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt – einen davon kommt der Fahrerwechsel besonders teuer zu stehen. Am Steuer sass am Ende ein Rumäne, Mitte 30, der in der Region lebt. Er hatte zuvor der Mitfahrerin das Auto überlassen, obwohl sie gar keinen Führerausweis besitzt.
Beim Aufprall mit dem Polizeifahrzeug sass er zwar am Steuer, allerdings ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis. Sein ausländisches Billett war ihm rund ein Jahr zuvor bei einer Kontrolle in einem anderen Kanton bereits «auf unbestimmte Zeit aberkannt» worden, wie es in seinem Strafbefehl heisst. Zudem fuhr er in angetrunkenem Zustand: Die Atem-Alkoholkonzentration lag bei 0,46 Promille.
Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte ihn wegen all dieser Delikte zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80 Franken – also 12’000 Franken – sowie zu einer Busse in der Höhe von 200 Franken. Hinzu kommen Gebühren und Polizeikosten von 1590 Franken. Insgesamt muss er 13’790 Franken bezahlen. Das Urteil wird zudem im Strafregister eingetragen, und es ergeht auch eine Meldung an das Amt für Migration und Integration.
Zwar abwesend, aber dennoch mitverantwortlich
Die Frau, eine Ukrainerin Mitte 30 aus der Region, wurde wegen Fahrens ohne Berechtigung und des Lenkerwechsels während der Fahrt verurteilt. Letzteres läuft im Strafbefehl der Badener Staatsanwaltschaft unter «Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert».
Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken, eine Busse von 700 Franken sowie Verfahrenskosten von 900 Franken aufgebrummt – sie bezahlt insgesamt 1600 Franken, sofern sie in den nächsten zwei Jahren nicht erneut straffällig wird.
Gar nicht erst anwesend am Tatabend war der eigentliche Halter des Fahrzeugs, ein Rumäne aus der Region, der aber dennoch wegen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes belangt wurde: Dies, weil er das Auto pflichtwidrig einem nicht berechtigten Lenker überlassen hatte, «ohne sich vorher zu vergewissern, ob dieser den entsprechenden Fahrausweis besitzt», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.
Ihn belegte sie mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er vorerst aber nur die Busse und Gebühren in der Höhe von insgesamt 2100 Franken. Sein Urteil wie auch dasjenige von der Ukrainerin werden ebenfalls im Strafregister eingetragen.