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Mann bietet im Netz eine Drum-Maschine an – liefert aber nicht

Ein Mann aus der Region Zofingen bot im Internet ein elektronisches Musikinstrument an. Es nach erfolgter Bezahlung an den Käufer zu schicken, unterliess er jedoch trotz mehrfacher Nachfrage. Dafür wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.

Ob arbeiten, Filme schauen, flirten, spielen oder einfach abhängen – das Internet hat vieles vereinfacht. So auch das Inserieren und Kaufen von Occasions-Waren. Täglich gehen auf Online-Marktplätzen wie «Ricardo», «Tutti» und Co. tausende Produkte über den virtuellen Ladentisch. Dass einen die Anonymität im Netz nicht zum Betrügen legitimiert, musste im vergangenen Jahr ein damals 45-jähriger Mann österreichischer Staatsangehörigkeit aus der Region Zofingen am eigenen Leib erfahren, wie ArgoviaToday berichtet.

Dieser hatte auf der Plattform «Anibis» eine elektronische Drum-Maschine für 230 Franken inseriert. Nach wenigen Tagen meldete sich ein interessierter Käufer, der dem Beschuldigten den abgemachten Betrag von 240 Franken (10 Franken kamen für das Porto hinzu) im Voraus überwies.

Zum Musizieren kam er jedoch nicht. Trotz mehrfachem Nachfragen des Klägers schickte der Beschuldigte die Ware nie ab. Das geht aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervor. Statt sich mit der Produktion von Drum-Beats zu beschäftigen, reichte der Betrogene Zivil- und Strafklage ein.

Busse statt Umsatz 

Mit seiner Unehrlichkeit hat sich der Beschuldigte laut der Aargauer Staatsanwaltschaft des geringfügigen Betrugs schuldig gemacht. Nun wird ihm eine Busse von 400 Franken aufgedonnert. Zahlt er diese nicht, tritt eine viertägige Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft. Hinzu kommt eine Strafbefehlsgebühr von 500 Franken. Ausserdem muss er dem Kläger 240 Franken Schadenersatz zukommen lassen. Insgesamt wird sein Portemonnaie also um 1140 Franken leichter.