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Markenstreit zwischen Fastfood-Riese und Aargauer Kleinbetrieb eskaliert: «Burger King vs. Burek King» kommt vors Bundesverwaltungsgericht

Die weltweit tätige Fastfood-Kette «Burger King» liegt im Streit mit dem im Aargau ansässigen Gastrobetrieb «Burek King». Der Zwist um den Markennamen geht nun sogar bis vor Bundesverwaltungsgericht.   

2012 startete Fatmir Mehmedi aus Reinach mit seiner Geschäftsidee «Burek King». Angefangen mit einer ersten Filiale in Luzern betreibt der Aargauer heute zwei weitere Standorte in Dietikon und in Aarau. Dem US-Fastfoodriesen «Burger King» ist Mehmedis «Burek King» aber schon lange ein Dorn im Auge.

Bereits Ende 2022 bekam «Burek King» Post von den Anwälten der weltweit tätigen Restaurantkette. Damals beteuerte Mehmedi und sein Geschäftspartner Bekim Limani, keinesfalls mit «Burger King» konkurrieren zu wollen. Das könne man auch gar nicht, schliesslich sei das Unternehmen viel zu klein dafür.

Markenstreit geht in die nächste Runde

«Burger King» forderte damals «Burek King» dazu auf, deren Logo zu ändern. Das «BK» in der abgebildeten Krone müsse weg. Das wollten die beiden Aargauer Unternehmen allerdings nicht einsehen. Sie argumentierten, «Burger King» hätte ja gar keine Krone in seinem Logo, sondern einen Hamburger.

Nun geht der Markenstreit in eine neue Runde, wie der «Blick» am Freitag schreibt. Demnach wurde gegen das Widerspruchsverfahren eine Verfügung des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum (IGE) publiziert. Das Verfahren wurde eröffnet, da «Burger King» Einspruch gegen die Marke «Burek King» einlegte.

Markenschutzexperten: «Gefahr des Verlesens und Verhörens»

Seither grübeln die Markenschutzexperten über optische, lautliche und gastronomische Gemeinsamkeiten der beiden Marken. Und sie gelangen zum Schluss: Die beiden Marken hätten «zwangsläufig Ähnlichkeiten in Schrift- und Klangbild.» Die Anwälte des beklagten «Burek King» machen hingegen geltend, dass im Schweizerischen Markenschutzregister viele ähnliche Brands eingetragen sind – so insgesamt 25 aktive Marken mit dem Bestandteil «King» und 42 mit dem Bestandteil «Burger».

Doch das IGE bleibt hart und schreibt in seiner Verfügung: «Es besteht die Gefahr des Verlesens und Verhörens, weshalb Fehlzurechnungen nicht ausgeschlossen sind». Mehmedi und sein Geschäftspartner lassen dies nicht auf sich setzen und fechten die Sache weiterhin an. Damit wird die Causa «Burger King vs. Burek King» nun ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen. (luk)