Maskenpflicht in Innenräumen, draussen und in Schulen: Diese Massnahmen gelten im Kanton Aargau ab Samstag
Das Coronavirus hat die Welt, die Schweiz und auch den Aargau weiterhin fest im Griff. Aktuell steigen die Zahlen wieder an – und zwar ziemlich schnell. Die epidemiologische Lage verschlechtert sich. Im Aargau befinden sich derzeit 92 Personen wegen einer Infektion mit Covid-19 im Spital, 15 von ihnen auf der Intensivstation.https://datawrapper.dwcdn.net/zgWTi/2/
Die Aargauer Regierung hat deshalb per Samstag, 4. Dezember, neue, kantonal geltende Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Im Wesentlichen betrifft dies vor allem das Maskentragen in Innenräumen und bei Veranstaltungen. Aber auch das Gesundheitspersonal und die entsprechenden Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen sind von den neu geltenden Massnahmen betroffen.
Die beschlossenen Massnahmen, geltend ab Samstag, 4. Dezember, in der Übersicht
Ausweitung der Maskentragpflicht
Ab Samstag gilt im gesamten Kanton eine weitreichende Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu gehören:
- Innenräume von Diskotheken, Tanzlokalen, Bars, Clubs, Restaurants
- Innenräume von Einrichtungen und Betrieben im Kultur-, Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbereich wie zum Beispiel Kinos, Theater, Fitnesscenter
- Innenräume von Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen
- Aussenbereiche von Veranstaltungen sowie von Fach- und Publikumsmessen ab 1000 Personen.
Für Restaurants und Restaurationsbereiche in Diskotheken, Tanzlokalen, Bars, Clubs und in Einrichtungen und Betrieben im Kultur-, Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbereich sowie an Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen ist im Innen- und Aussenbereich eine Sitzpflicht bei Konsumation von Speisen und Getränken vorgegeben.
Sportlerinnen und Sportler sind von der Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen ausgenommen. «Sie dürfen weiterhin ohne Maske spielen oder trainieren», sagte Sportdirektor Alex Hürzeler an der Medienkonferenz vom Donnerstag. Das Vereinsleben im Aargau sei somit weiterhin möglich – auch dank der herrschenden Zertifikatspflicht.
Zertifikatspflicht und repetitives Testen in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen
Für Besuchende und Mitarbeitende mit Patientenkontakt von Spitälern und Kliniken, stationären Pflegeeinrichtungen und Betreuungseinrichtungen gilt ab Samstag eine Zertifikatspflicht. Mitarbeitende, die über kein Zertifikat verfügen, müssen einmal wöchentlich am repetitiven Testen teilnehmen. Für alle Besuchenden und Mitarbeitenden dieser Einrichtungen gilt in Innenräumen ebenfalls die Maskentragpflicht.
Maskenpflicht an Schulen ab der 5. Klasse
Ab Montag, 6. Dezember, wird auch die Maskentragpflicht an Schulen wieder verschärft. Erwachsene Personen sind verpflichtet, in Innenräumen eine Maske zu tragen, Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse ebenso.
Vor Lagern, wie beispielsweise den Skilagern, müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gültiges Covid-19-Zertifikat oder ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test) vorweisen.