Massiv zu schnell unterwegs: Repol zieht sechs abgeänderte Trendfahrzeuge aus dem Verkehr
Im Frühling sind wieder vermehrt Personen auf Zweirädern unterwegs. Neben Velos und E-Bikes sind insbesondere E-Scooter, E-Roller sowie weitere Trendfahrzeuge populär geworden. Nicht alle diese Fahrzeuge dürfen im Strassenverkehr genutzt werden. Daran erinnert die Regionalpolizei in einer Medienmitteilung.
Für E-Trottinettes, E-Scooter und E-Roller gelten folgende Vorschriften für die Benutzung im Strassenverkehr:
– maximal mögliche Geschwindigkeit: 20 km/h
– maximale Leistung des Motors: 500 Watt
Schnellere Gefährte dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden, sondern ausschliesslich auf abgesperrten Arealen.
Die sechs sichergestellten Elektrofahrzeuge sind laut Repol massiv zu schnell gefahren. Das schnellste unter ihnen erreicht einen Höchstwert von 88 km/h. Erlaubt wäre eine bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Um ihre Leistung zu steigern, wurden die Fahrzeuge gezielt technisch verändert. Damit sind sie aber in der Fahrzeugkategorie der Leichtmotorfahrräder nicht mehr zugelassen und fahren somit illegal.
E-SpeedControl
Die Regionalpolizei Zofingen verfügt neu über eine Geschwindigkeitsprüfrolle «E-SpeedControl». Mit dieser kann an Ort und Stelle die Höchstgeschwindigkeit von zweirädrigen Trendfahrzeugen gemessen werden. In den kommenden Wochen wird die Regionalpolizei Zofingen weitere gezielte Verkehrskontrollen bei E-Scootern und –Rollern durchführen.