Ringier muss Klickzahlen zu Artikeln über Spiess-Hegglin rausrücken
Ringier muss die Daten offenlegen. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat vor dem Zuger Kantonsgericht erwirkt, dass der Medienkonzern Kennzahlen zu mehreren Artikeln über sie veröffentlichen muss. Dabei geht es unter anderem um Page-Impressions, Unique-Clients, aber auch um Einzelverkäufe der gedruckten Ausgaben von Zeitungen des Zürcher Medienhauses. Anhand dieser Zahlen soll dann der Gewinn aus fünf beanstandeten Artikel berechnet werden. Diesen fordert Spiess-Hegglin als Entschädigung für die aus ihrer Sicht persönlichkeitsverletzenden Artikel.
Details zu einer möglichen Entschädigungshöhe klärt das am Mittwoch publizierte Urteil aber noch nicht. Hintergrund der Forderung ist namentlich die Berichterstattung des «Blick» nach den Vorkommnissen an der Zuger Landammannfeier von Ende 2014. In den Berichten des Boulevard-Blattes fand Spiess-Hegglin mehrere ehrverletzende und herabsetzende Bemerkungen und Behauptungen. In vier von fünf eingeklagten Artikeln sahen die Richter laut einer Mitteilung der Anwältin von Spiess-Hegglin eine «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung».
«Ein Meilenstein für Medienopfer»
Insgesamt sieht die Klägerin im Urteil «einen wichtigen Meilenstein für Medienopfer und für den Qualitätsjournalismus». Es zeige unter anderem auf, dass auch eine «nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge» durch Ringier dem Medienkonzern bezüglich der Gewinnherausgabe «keinen rechtlichen Vorteil verschafft». Die Anwältin von Spiess-Hegglin wird in der Mitteilung vom Donnerstag wie folgt zitiert: «Dieser Entscheid ist für die nun folgenden Verfahrensschritte wichtig, weil erstmals unter Berücksichtigung der Digitalisierung der Berechnungsmechanismus bei der Gewinnabschöpfung konkretisiert wird.»
Spiess-Hegglin selber sagt in der Medienmitteilung: «Vielen Medienopfern fehlt die Kraft, die Ausdauer oder die finanziellen Mittel, um einen solchen Prozess durchzustehen. Das Urteil ist nicht bloss gut für mich; es ist sehr gut für alle.» In einem am Donnerstag publizierten Blogbeitrag spricht sie gar vom «Anfang vom Ende des Clickbait». Jedes Medium müsse sich nun «sehr gut überlegen muss, ob es sich lohnt, in einer Kampagne – mit sehr oft persönlichkeitsverletzendem Inhalt – den nächsten und den übernächsten Artikel, welcher oft nur noch auf Gerüchten und übler Nachrede basiert, zu publizieren», schreibt Spiess-Hegglin.
Weg von «Klickorgien»
Sie spricht gar von einer «publizistischen Zeitenwende», die mit diesem Urteil eingeläutet werde. Für Spiess-Hegglin liegt der Fokus mittlerweile auch darauf, «Schweizer Medien so zu verändern, dass Qualitätsjournalismus gegenüber billigen, persönlichkeitsverletzenden Klickorgien wieder in den Vordergrund rückt». Sie liegt derweil auch mit der Tamedia-Redaktorin Michèle Binswanger in einem Rechtsstreit. Diese plant ein Buch über die Geschehnisse an der Landammanfeier. Die heutige Netzaktivistin Spiess-Hegglin sieht in dieser Publikation ebenfalls eine Persönlichkeitsverletzung. Mit einer Beschwerde dagegen ist sie vor Bundesgericht jüngst jedoch gescheitert.
Ringier hat nun 60 Tage Zeit, die Zahlen zu den Artikeln zu veröffentlichen. Oder das Medienhaus zieht das Urteil weiter. Das Medienhaus hat sich bislang nicht zum Entscheid des Zuger Kantonsgerichts geäussert. (chm)