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«Shipi» war nicht diskriminierend: Beschwerde gegen Müslüm und SRF abgewiesen

In einer Beschwerde gegen SRF wurde die Benutzung des Wortes «Shipi» beanstandet. Die zuständige Beschwerdeinstanz taxierte dies im Kontext der Satiresendung «Müslüm TV» jedoch nicht als diskriminierend.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen SRF einstimmig abgewiesen, wie sie am Donnerstagabend mitteilte. Dabei ging es um den Clip «Die Shipis im Zoo» der Satiresendung «Müslüm TV». Hinter der Kunstfigur Müslüm steht der Berner Komiker Semih Yavsaner.

SRF Comedy veröffentlichte den entsprechenden Videoausschnitt am 13. Mai 2022 auf Facebook. Dieser wurde ursprünglich 2016 ausgestrahlt. In der Beschwerde wurde geltend gemacht, dass das Wort «Shipi» eine beleidigende und diskriminierende Bezeichnung für Personen albanischer Herkunft sei. Die UBI liess laut ihren Angaben in der Beratung offen, ob dies tatsächlich der Fall ist.

Sie hebt hingegen hervor, dass der satirische Charakter des Beitrags «klar erkennbar» gewesen sei war. Unter Berücksichtigung dieses Kontextes kommt sie zum Schluss, dass der Clip «keine diskriminierende Botschaft vermittelte und deshalb auch keine Verletzung des Diskriminierungsverbots vorliegt». Zwei weitere Beschwerden gegen einen Beitrag der SRF-Nachrichtensendung «Tagesschau» über die steigende Nachfrage nach Schusswaffen und einen Online-Artikel von SRF über Krawalle in Schweden wies die UBI ebenfalls ab. (dpo)