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Schweizer Ärzte-Telefon geht ins Ausland – über die Grundversicherung darf das aber nicht abgerechnet werden

Im Ausland erbrachte medizinische Leistungen dürfen nicht via obligatorische Krankenkasse abgerechnet werden. Das hat nicht nur für Teleradiologen Folgen, sondern auch für die gesamte Telemedizin-Branche.
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