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Kinderzulagen: Kommission empfiehlt dem Grossen Rat eine stärkere Erhöhung als der Regierungsrat

Bisher gibts für Familien im Kanton Aargau nur das gesetzliche Minimum. Das will der Regierungsrat ändern. Die zuständige Kommission des Grossen Rats stimmt dem zu, spricht sich aber für eine Erhöhung der Kinderzulagen um 40 Franken aus – statt nur 10 Franken, wie der Regierungsrat.

Im Kanton Aargau werden aktuell Kinderzulagen von monatlich 200 Franken pro Kind und Ausbildungszulagen für Jugendliche ab 16 Jahren von 250 Franken ausbezahlt. Dies entspricht den bundesrechtlichen Mindestansätzen. Der Aargauer Regierungsrat schlägt eine Erhöhung dieser Zulagen um 10 Franken auf 210 (Kinderzulage) beziehungsweise 260 Franken (Ausbildungszulage) pro Monat vor.

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) des Aargauer Grossen Rats hält das für eine gute Idee. Allerdings will sie beide Zulagen gleich um je 40 Franken anheben. Denn: Der schweizerische Durchschnitt liegt bei den Kinderzulagen knapp 40 Franken über dem Aargauer Ansatz, bei den Ausbildungszulagen liegt das schweizerische Mittel rund 50 Franken höher.

Eine Mehrheit der Mitglieder der Kommission befürwortet deshalb eine Annäherung an den schweizerischen Durchschnitt und spricht sich für eine Erhöhung auf 240, beziehungsweise 290 Franken pro Monat aus.

Anpassungen bei den Familienausgleichskassen

Unbestritten waren die weiteren Punkte: Die Aufhebung der nicht mehr erforderlichen Defizitgarantie für die kantonale Familienausgleichkasse, die Einführung einer Mindestgrösse für vom Kanton anerkannte Familienausgleichskassen sowie eine Regelung betreffend die Veröffentlichung von deren Leistungskennzahlen.

Die Vorlage wird voraussichtlich im Juni 2024 im Grossen Rat behandelt.(pin)

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