Schweiz klagt al-Assads Onkel wegen Massakers in den 80er-Jahren an
Dem in Syrien lebenden Onkel von Präsident Baschar al-Assad wird vorgeworfen, Hinrichtungen, Folter und unrechtmässige Inhaftierungen angeordnet zu haben, wie die Bundesanwaltschaft in Bern am Dienstag mitteilte. Im Zentrum der Anklage steht ein Massaker in Hama im Jahr 1982.
Damals wurden syrische Sicherheitskräfte in die Stadt entsandt, um einen Aufstand der islamistischen Opposition niederzuschlagen. Dabei sollen mehrere Tausend Zivilisten inhaftiert, misshandelt und getötet worden sein. Der heute 86-jährige Rifaat al-Assad war damals Kommandeur der Verteidigungsbrigaden. Laut der Anklage befahl er die Verfolgung der Bevölkerung.
In der Schweiz sind Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit der Täter strafbar. 2020 hatte ein Pariser Gericht Rifaat al-Assad für schuldig erklärt, zwischen 1996 und 2016 bandenmässig öffentliche Gelder aus Syrien gewaschen zu haben. Der drohenden vierjährigen Haftstrafe in Frankreich entzog er sich durch eine Rückkehr nach Syrien. Präsident Baschar Assad erlaubte ihm die Rückkehr nach Jahrzehnten im Exil. Rifaat al-Assad hatte Syrien 1984 nach einem Putschversuch verlassen müssen. (dpa)