Aargauerinnen und Aargauer produzieren jährlich 127 Milliarden Liter Abwasser – trotzdem werden die Kläranlagen weniger
Im Kanton Aargau verlaufen rund 4000 Kilometer Leitungen, die Abwasser transportieren. Zudem gibt es im Aargau rund 750 Pumpwerke und Regenwasserbehandlungsanlagen, erklärt Hélène Bleny-Speicher von der kantonalen Sektion für Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung. Pro Jahr fallen im Aargau rund 127 Milliarden Liter Abwasser an – verursacht durch die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch durch Gewerbe und Industrie.
Für die Reinigung sind aber von den einst 94 Aargauer Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nur noch 41 in Betrieb. Der Kanton Aargau plant, dass bis 2030 sogar nur 28 ARA bestehen bleiben. Die Regionalisierung der Abwasserreinigung soll unter anderem dazu beitragen, Mikroverunreinigungen effizienter herauszufiltern.
Zur Aufbereitung des Wassers werden verschiedene Reinigungsverfahren angewendet. Fast alle Abwasserreinigungsanlagen sind mit einer biologischen Stufe ausgestattet. Darin arbeiten Mikroorganismen daran, organische Stoffe, Stickstoff und Phosphor an sich zu binden, abzubauen oder in unschädliche Stoffe umzuwandeln.
Mikroverunreinigungen gelangen in die Gewässer
Heute sind zudem Mikroverunreinigungen ein drängendes Thema. In der Schweiz sind derzeit über 30’000 synthetische organische Stoffe im Umlauf, die vom Menschen alltäglich konsumiert werden, schreibt der Kanton in einem Bericht. Dazu zählen Arzneimittel, Kosmetika, Biozide und viele andere. Diese organischen Stoffe gelangen mit dem gereinigten Abwasser in die Gewässer.
Im Aargau sind Anlagen mit einem Einzugsgebiet über 80’000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet solche Mikroverunreinigungen zu entfernen. Die Richtwerte können auch tiefer ausfallen, wenn die ARA in der Nähe von grösseren Gewässern oder sonstigen sensiblen Gebieten steht. Anlagen, die weniger Einwohnerinnen und Einwohner abdecken, müssen eine Ersatzabgabe bezahlen, ungeachtet dessen ob sie eine solche Reinigungsstufe betreiben.
Finanziert wird der Unterhalt und Ausbau der Abwasserbewirtschaftung durch den Verbraucher. Einwohnerinnen und Einwohner zahlen ihrer Gemeinde eine Gebühr für das verursachte Abwasser. Die Gemeinden wiederum bezahlen die Abwasserverbände für die Abnahme und Säuberung. Der Kanton hat dabei die Aufsichtspflicht und unterstützt die Gemeinden bei der Realisierung sowie beim Betrieb von besonderen Anlagen, so Bleny-Speicher.