Berliner Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Rammstein-Sänger ein
Nach Berichten über Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen den Sänger eingeleitet. Dies sei aufgrund mehrerer Strafanzeigen und von Amts wegen erfolgt, teilte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch mit, nachdem zunächst «Bild» und der «Tagesspiegel» berichtet hatten.
Es handele sich um Anzeigen Dritter, «nicht am etwaigen Tatgeschehen beteiligter Personen», hiess es von der Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben könnten derzeit nicht erteilt werden, hiess es mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen und den Schutz von Persönlichkeitsrechten Beteiligter.
Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte zuvor über den Fall im Justizausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet. Hintergrund war die Frage eines Berliner Linken-Politikers mit Blick auf Berichte über die Vorwürfe gegen den Frontmann der Berliner Band. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Medienberichte können dafür der Auslöser sein. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.
Inzwischen anwaltliche Vertretung
Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Tagen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Die Frauen schilderten Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollten. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn am vergangenen Donnerstag zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz am 8. Juni bekannt gaben.
«In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben», hiess es in einer Mitteilung. «So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.»
Zu den Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gab es von den Anwälten auf dpa-Anfrage am Mittwochabend zunächst keine Stellungnahme. Am 17. und 18. Juni soll die Band in Bern auftreten. (dpa)