Mit 208 km/h auf der Autobahn geblitzt: Ehemaliger Lastwagenchauffeur hatte minderjährigen Cousin auf Beifahrersitz
Am Dienstagmorgen musste sich Ajet (Name geändert) vor dem Bezirksgericht Baden einfinden. Der Grund: Er war im April dieses Jahres zu schnell auf der Autobahn gefahren – viel zu schnell: Der inzwischen 30-Jährige war nachts auf der A1 in Richtung Zürich auf Höhe von Spreitenbach mit 208 km/h unterwegs, als er geblitzt wurde. Er fuhr nach Abzug der Toleranz 81 km/h schneller als erlaubt – und gilt damit als Raser. Auf dem Beifahrersitz des Audi SQ5 sass gemäss Anklageschrift sein 14-jähriger Cousin.
Die Staatsanwaltschaft beschreibt sein Verhalten als «besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit». Der Beschuldigte habe dadurch vorsätzlich elementare Verkehrsregeln verletzt und sei so das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen.
Gefordert wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Busse von 1500 Franken. Die Verhandlung vor Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr fand in abgekürztem Verfahren statt. Das heisst, das Gericht klärte in einer summarischen Hauptverhandlung durch die Befragung der beschuldigten Person insbesondere noch, ob ein Geständnis vorliegt und ob dieses angesichts der Aktenlage auch plausibel ist.
Beschuldigter war vorher als Lastwagenchauffeur tätig
Bei der Befragung durch Gerichtspräsidentin Fehr stellte sich heraus, dass Ajet zur Zeit des Vorfalls als Lastwagenchauffeur angestellt war. Diese Tätigkeit führe er nicht mehr aus. Sein Arbeitgeber habe ihn mittlerweile ins Lager versetzt. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Das sei natürlich ein Problem gewesen, sagte der Beschuldigte vor Gericht.
Warum er dermassen schnell gefahren sei, erklärte er nicht. Lediglich so viel: Er habe die Strecke gekannt, habe gute Sicht gehabt, ausser ihm sei kein anderes Auto auf der Autobahn gewesen. Er und sein minderjähriger Cousin haben anlässlich des Ramadans – dem muslimischen Fastenmonat – bei einem Imam in Würenlos heiliges Wasser abgeholt und wollten dies nach Hause zur Familie bringen. Da sei er geblitzt worden.
Ajet trug vor Gericht einen schwarzen Pullover, sprach leise und zeigte sich kooperativ. Als Lastwagenfahrer sei er sich eigentlich besonders bewusst, welche Konsequenzen zu schnelles Fahren nach sich ziehen könne. «Es war blöd von mir», sagte er auch. Schon 2018 hatte Ajet den Führerausweis wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgeben müssen.
Ob ihm denn auch bewusst sei, dass er während der nächsten drei Jahre kein Delikt begehen dürfe, fragte Gerichtspräsidentin Fehr. Denn ansonsten müsse er die 14 Monate hinter Gitter absitzen. Das sei ihm bewusst, sagte Ajet. Und das werde auch bestimmt nicht passieren. «Da bin ich mir zu 100 Prozent sicher. Ich leide ja schon jetzt unter dem Führerausweisentzug.» Ausserdem würde der Arbeitgeber ein weiteres Vergehen bestimmt nicht mehr mitmachen. Das sei nun seine letzte Chance.
Gerichtsentscheid fiel einstimmig aus
Nach einer kurzen Pause las Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr das Urteil vor. Dieses fiel einstimmig aus. Ajet wird wegen qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die Strafe entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Fehr anerkannte, das Ajet von Anfang an alles zugestanden hatte. «Wenn man geblitzt wird, ist es aber auch einfach, den Sachverhalt zu überprüfen», sagte sie. «Wir gehen davon aus, dass Sie es schaffen und dieses Kapitel abschliessen können.»