Mit Strassenausbau zwischen Reitnau und Moosleerau fallen für Reitnau weitere Arbeiten an
Reitnau möchte den nächsten Schritt des Entwässerungsplans nehmen. Der Souverän muss an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai über den Projektschritt «Etappe 4» des Generellen Entwässerungsprojekts GEP und somit über einen entsprechenden Kredit von 540 000 Franken befinden. Da die Melioration näher rückt, die in mehreren Suhrentaler Gemeinden durchgeführt wird, muss sie im GEP berücksichtigt werden. Vorgesehen für diese Etappe ist, an verschiedenen Kanalisationsleitungen über die nächsten vier bis fünf Jahre Sanierungen vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat, so schreibt er in der Broschüre zur Gmeind, sich mehr Klarheit bezüglich Krediten zum Entwässerungsplan vorgenommen. Dies im Zusammenhang mit vergangenen Krediten, wovon einer am 30. Mai den Stimmberechtigten zur Abrechnung vorgelegt wird. Die Gemeindeversammlung von Attelwil (im Jahr 2010) und Reitnau (im Jahr 2015) hatten je einen Kredit von 360 000 Franken genehmigt. Der Verpflichtungskredit von insgesamt 720 000 Franken wurde um 129 360 Franken unterschritten. Interessant: die Gemeinde Attelwil rechnete entsprechenden Ausgaben trotz Kreditsprechung zuerst nicht über den Kredit ab. Erste entsprechende Ausgaben folgten erst ab dem Jahr 2015. Als den Reitnauern 2015 der Kredit beantragt wurde, bemängelten die Stimmberechtigten, dass mit Ausnahme der Hochwasserentlastung in der Feldmatte nicht spezifisch festgelegt wurde, für welche GEP-Projekte der Kredit eingeholt wird. Der Gemeinderat schreibt deshalb in der Broschüre, er sehe «in Zukunft vor, pro GEP-Projekt einen einzelnen Kredit einzuholen oder alternativ genau darzulegen, welche Projekte zu einem Kredit zusammengefasst werden».
Neue Wasserleitung drängte sich bei Strassenprojekt auf
Ums Wasser geht es auch bei einem zweiten Kredit: 155 000 Franken sind für eine neue Sauberwasserleitung sowie Umlegung der Wasserleitung im Bereich Hafni beantragt. Die Arbeiten werden im Zusammenhang mit der Sanierung der Kantonsstrasse K326 (Verbindungsstrasse Moosleerau-Reitnau) ausgeführt. Die Umlegung der Wasserleitung musste bereits im April erfolgen, weil die Arbeiten des Kantons an der Suhrebrücke anstanden. Die Sauberwasserleitung wird ab Herbst 2022 erneuert. Es wird halbseitig gebaut, es kommt eine Ampel zum Einsatz.
Bereits zum zweiten Mal muss die Reitnauer Gmeind über das neue Erschliessungsfinanzierungsreglement abstimmen. Die Wintergmeind 2021 hatte es zurückgewiesen, weil es dem Souverän zu wenig detailliert ausgearbeitet war. So wurde etwa gesagt, die Gebühren sollten eigentlich reduziert werden, wenn das Dachwasser versickert und somit nicht der Kanalisation zugeleitet wird. Auch wurde das ungleiche Verhältnis zwischen Gewerbe- und Wohnbauten hinsichtlich Ansätze pro Quadratmeter bemängelt. Der Gemeinderat überarbeitete das Reglement und präsentiert nun das Ergebnis. Neu soll eine Reduktion der Gebühr für anfallendes Dachwasser möglich sein, wenn dieses nicht der Kanalisation zugeführt wird. Auch sollen Industrie und Gewerbe wie Privatleute erneut für Geschoss- sowie für die Grundfläche Gebühren entrichten.
Ortsbürger sollen Land verkaufen
Die Rechnung 2021 weist einen Verlust von 103’287 Franken auf, was erfreulich ist, bedenkt man, dass im Budget mit einem Verlust von 829’900 Franken gerechnet wurde. Grund dafür waren höhere Steuereinnahmen, die Aufwertung der Eniwa-Aktien, tiefere Ausgaben für die Pflegefinanzierung sowie eine strikte Einhaltung der Budgetvorgaben und nicht volle Ausschöpfung einiger Budgetposten.
Die Ortsbürger müssen darüber abstimmen, ob sie dem Landwirten Stephan Morgenthaler einen Teil einer Parzelle in ihrem Besitz verkaufen wollen. Dessen Hof grenzt rundherum an Nachbargrundstücke und an die Kantonsstrasse, Erweiterungen wären ohne Zukauf von Land nicht möglich. Um eine Erweiterung der bestehenden Gebäude mit Anbauten oder Dachverlängerungen vorzunehmen, würde er gerne Terrain zukaufen. Es würde abparzelliert, die Ortsbürgerkommission hat mit einem Notariatsbüro bereits einen Kaufvertrag ausgearbeitet.
In diesem Zusammenhang beantragt der Gemeinderat eine Änderung der Befugnisse. Die Ortsbürger sollen dem Gemeinderat Vertretungsbefugnisse zum Abschluss von Verträgen in Sachen Erwerb, Veräusserung und Tausch von Grundstücken abtreten. Weil die Ortsbürgergmeind erst über den Verkauf entscheiden müsse, sei der Verkauf «unnötig in die Länge gezogen worden». Mit einem Ja könnte der Gemeinderat (wie schon für die Einwohnergemeinde) bis zu einem Betrag von 100 000 Franken pro Jahr über Erwerb und Tausch von Grundstücken und über die Veräusserung von Grundstücken bis 50 000 Franken jährlich allein bestimmen.