Fahren ohne Fahrer: Der Bundesrat will automatisiertes Fahren erlauben
Auf der Autobahn in den Autopilot schalten und gemütlich aus dem Fenster schauen: Der Bundesrat will beim automatisierten Fahren vorwärtsmachen. Künftig soll es erlaubt sein, nach der Aktivierung des Automatisierungssystems das Lenkrad loszulassen, und auch muss der Verkehr und das Fahrzeug «nicht mehr dauernd» überwacht werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden und eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Ein Nickerchen oder wildes Herumdrücken auf dem Handy ist aber hinter dem Steuer auch mit Autopilot weiterhin nicht erlaubt. Die Lenkenden müssen «bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt». Heute sei der Stand der Technik noch nicht so weit, dass «eine weitgehende Abwendung vom Verkehrsgeschehen und die Vornahme von fahrfremden Tätigkeiten» möglich sei.
«Ohne Vernetzung der Fahrzeuge kaum möglich»
Um komplett in den selbstfahrenden Modus schalten zu können, braucht es technisch noch einige Weiterentwicklungen. Dazu bräuchte es etwa, dass die Fahrhilfen auf Autobahnen «die Verkehrssituation auf eine Distanz von mehreren hundert Metern erkennen können müssten», wie es im Bericht heisst. Das sei aber «mit den heute verfügbaren Sensoren und ohne Vernetzung mit anderen Fahrzeugen oder der Infrastruktur kaum möglich», wie das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt.
Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass «automatisiert verkehrende Fahrzeuge die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern können». Sprich: Weniger Staus und weniger Unfälle. Zudem würden sich dadurch «neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister eröffnen».
Parken, ohne im Auto zu sitzen
Für Parkmuffel hat der Bundesrat ebenfalls Good News. Künftig soll automatisiertes Parkieren «ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden» möglich werden. Allerdings nicht überall. Sondern nur auf dafür «definierten und signalisierten Parkierungsflächen». Für die Festlegung der geeigneten Flächen sind die Kantone zuständig, wenn es nach der Landesregierung geht. Bald könnte es also nach den «Frauen-», den «Familien-», den «Kleinwagen-» auch den «Selbstparker-Parkplatz» geben.
Voraussetzung für all diese Möglichkeiten ist aber eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. «Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden», so das Astra.
Auch will der Bund mit einer weiteren Vorlage die Grundlage dafür schaffen, dass künftig Pilot- und Demonstrationsprojekte, um neue Technologien zu erproben, mitfinanziert werden können. «Unterstützt werden sollen Vorhaben, die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden und einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben», schreibt das Astra. Das könne sich «in der Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Strasseninfrastruktur niederschlagen».
Definitiv entschieden wird aber erst nach der Vernehmlassung. Diese läuft bis im kommenden Februar.