Seniorin nickt am Steuer ein – das kostet sie jetzt eine Stange Geld
Die 74-Jährige befand sich zum Unfallzeitpunkt auf einer längeren Autofahrt und hätte nicht mehr allzu weit gehabt. Doch kurz vor Mitternacht in einer Augustnacht im vergangenen Jahr überwältigte sie die Müdigkeit, sie verfiel in einen Sekundenschlaf, als sie gerade auf der A3 bei Möhlin Richtung Basel fuhr, heisst es in einem Strafbefehl.
Wegen des Sekundenschlafs kam die Frau mit ihrem Mercedes von der Fahrbahn ab, fuhr eine Böschung hinunter und überfuhr gleich zweimal – einmal von links und einmal von rechts – einen Wildschutzzaun. Dabei wurde die Ölwanne ihres Fahrzeugs aufgerissen und Öl lief aus. Auf der Wiese versickerte es sogleich im Boden.
Umwelt verschmutzt und fahrunfähig – das wird teuer
Damit machte sich die Frau strafbar. Nicht nur, weil sie ihr Auto in einem fahrunfähigen Zustand gelenkt hatte, sondern weil sie fahrlässig Stoffe – in diesem Fall Öl – ausgebracht hat, welche das Wasser gefährden können. Hätte sich die Frau vor Fahrtantritt genügend ausgeruht, hätte sie den Unfall und seine Folgen verhindern können.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilt die 74-Jährige deshalb per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 230 Franken. Ausserdem muss sie eine Busse von 1700 Franken bezahlen. Die Gebühren und Polizeikosten von 1190 Franken kommen ebenfalls hinzu. Insgesamt muss sie also mindestens knapp 3000 Franken hinblättern.