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Mordversuch durch Brandstiftung: Die 34-jährige Beschuldigte akzeptiert das Urteil

Eine heute 34-Jährige aus dem Bezirk Zofingen versuchte mehrmals, ihren Mann umzubringen. Das Bezirksgericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Frau akzeptiert das Urteil. Es wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. 

Vor dem Bezirksgericht Zofingen stand im Mai 2021 eine heute 34-Jährige aus dem Bezirk Zofingen, die im August 2017 versucht hatte, ihren Mann durch Verbrennen zu töten. Sie tränkte eine Bettdecke mit Benzin und zündete diese an. Der Mann überlebte den Anschlag mit schwersten Brandverletzungen.

Im Laufe der Untersuchung kam ans Licht, dass die Frau für weitere fünf Tötungsversuche verantwortlich sein soll, die sie aber alle bestritt. Das Bezirksgericht hat die Frau damals wegen mehrfach versuchten Mordes, qualifizierter Brandstiftung, mehrfachen Pfändungsbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Betrugs schuldig gesprochen, und zwar zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie einer stationären Massnahme.

Am Dienstag nun teilte das Bezirksgericht mit, dass  die Beschuldigte dagegen keine Berufung eingelegt hat. Sie akzeptiert das Urteil also, es ist damit rechtskräftig. Die Gefängnisstrafe wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Dies hatte der Verteidiger an der Verhandlung als «kleine Verwahrung» kritisiert. Die Frau wird in einer geschlossenen Anstalt fünf Jahre lang therapiert. Sollte die Massnahme nicht erfolgreich sein, kann sie mehrmals verlängert werden.

Konkret sprach das Gericht die Frau bei den sechs vorgeworfenen Mordversuchen in zwei Fällen schuldig. Sie vergiftete ein Birchermüesli mit zermahlenen Eibenkernen. Der Mann liess das Müesli aber stehen, der Mordanschlag misslang. Darauf zündete sie ihn in der Nacht an, während die Kinder nebenan schliefen. Für zwei Tötungsversuche mit Gas und einen mit vergiftetem Kartoffelsalat wurde sie freigesprochen. Ebenso sprach das Gericht sie vom Vorwurf frei, einen Auftragskiller angeheuert zu haben. Dem Mann und den beiden Kindern sprach das Gericht eine Genugtuung von insgesamt 160 000 Franken zu.

Auslöser für die Taten waren Schulden, die sich schon kurz nach der Heirat des Paares anzuhäufen begannen. Die Frau setzte alles daran, dies vor ihrem Mann zu verbergen. Zudem fälschte sie Überweisungsbelege, um das Betreibungsamt zu täuschen. Als das Lügengebäude im Sommer 2017 zusammenzubrechen drohte, soll sie den Entschluss gefasst haben, ihren Mann aus dem Weg zu räumen und ihm danach die Schuld für alles in die Schuhe zu schieben.