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Lohngleichheit: Aargauer Regierungsrat will keine Verschärfung vor 2032

Aargauer Firmen schon ab 50 statt wie heute 100 Angestellten sollen zu Lohngleichheitsanalysen verpflichtet werden, fordern SP und Grüne. Der Regierungsrat erklärt, warum ihm das zu weit geht.

SP und Grüne machten mit einer im Juni eingereichten Motion einmal mehr Druck in Sachen Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau. Gemäss Bundesamt für Statistik liegt diese aktuell bei insgesamt 19 Prozent, etwa die Hälfte davon ist nicht plausibel. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter habe während der Covid-Pandemie generell sogar noch zugenommen, betont Motionssprecherin Silvia Dell’Aquila (SP).

Im Kampf gegen ungleiche Löhne ist der Druck auf Unternehmen insofern bereits erhöht worden, dass sie – sofern sie mindestens 100 Angestellte haben – alle vier Jahre dazu verpflichtet sind, eine Lohnanalyse durchzuführen und vorzulegen. Das regelt das revidierte Gleichstellungsgesetz des Bundes. Prompt war das jüngste Ergebnis einer Untersuchung gerade im Aargau durchzogen. Die Hälfte der geprüften Arbeitgebenden haben die Vorgaben nur «knapp» erfüllt.

Konsequenzen haben diese Analysen nicht direkt. Für die Motionärinnen ist diese Regelung deshalb «zahnlos». Doch was kantonal tun, wenn die Gleichstellung der Bund regelt? Die Motion will erstens bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Lohnanalyse verpflichten. Das würde die Zahl der betroffenen Betriebe im Aargau von 430 auf rund 620 erhöhen. Und zweitens müssten die Behörden Kontrollen durchsetzen und unter Einbezug der Tripartiten Kommission Konsequenzen androhen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit.

Der Regierungsrat hat für diese Forderungen jedoch kein Gehör. Allfällige Verschärfungen der Lohngleichheitsanalyse wären auf Bundesebene anzustreben, damit schweizweit für die Unternehmen dieselben Bedingungen herrschten, hält die Regierung in ihrer Motionsantwort fest. Auch weil viele Firmen Arbeitsplätze in mehreren Kantonen hätten.

Abgesehen von zusätzlichen Kosten für zusätzliche Kontrollen seitens des Kantons macht es aus Sicht des Regierungsrates aber vor allem keinen Sinn, jetzt im Aargau die Regeln der Lohngleichheitsanalyse zu ändern, weil in den nächsten zehn Jahren gesamtschweizerisch die Ergebnisse evaluiert werden. Die Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz werden dafür auf den 1. Juli 2032 automatisch ausser Kraft gesetzt.

Der Regierungsrat lehnt die Motion der SP und Grünen deshalb ab, verspricht aber, mit Präventionsmassnahmen auf die Förderung der Lohngleichheit hinzuwirken. Als Beispiele dazu nennt der Regierungsrat die Aufwertung und Förderung von Teilzeitstellen für Frauen und Männer sowie etwa Entlastungsmassnahmen für Eltern. (roc)

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