Er raste mit 141 km/h über die Landstrasse: Darum kommt der 22-Jährige mit einem blauen Auge davon
Da sass er nun – nennen wir ihn Kevin – zusammengesunken und kleinlaut vor Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner. Vor die Schranken des Murianer Bezirksgerichts hatte den 22-Jährigen sein Verhalten im Strassenverkehr gebracht. Es war ihm sichtlich unangenehm, dass er wegen dieser Fahrt im Juli vor zwei Jahren zur Rechenschaft gezogen wurde. Der junge Mann war an jenem Nachmittag mit seinem Auto zwischen Birri und Ottenbach unterwegs.
Ob es die schnurgerade Strecke war, die ihn dazu verlockte, das Gaspedal zünftig durchzudrücken? Man weiss es nicht. Kevin einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf ein abgekürztes Verfahren und so erfuhr man nichts über die Hintergründe dieser rasanten Fahrt mitten am Tag.
Kevin gab aber unumwunden zu, dass er auf der Zürcherstrasse, auf der er maximal 80 km/h hätte fahren dürfen, mit 141 km/h unterwegs gewesen war. Das waren 61 km/h mehr als erlaubt. Damit erfüllte er ganz knapp den Rasertatbestand. Die Anklageschrift forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr, mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von 2500 Franken.
Er fuhr mit Cannabis im Blut
Kevin war nicht nur zu schnell mit dem Auto unterwegs, er hatte auch Reste von Kokain und Cannabis im Blut. Er gab zu Protokoll, dass er ab Winter 2021 bis wenige Tage vor seiner Raserfahrt regelmässig Cannabis konsumiert hatte.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft akzeptierte Kevin und so erschien er gemeinsam mit seinem Pflichtverteidiger zum abgekürzten Verfahren vor dem Bezirksgericht. Auf die wenigen Fragen von Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner antwortete der Handwerker leise und mit gepresster Stimme. Er arbeite mittlerweile bei einem anderen Arbeitgeber im Freiamt, erzählte er. Mehr erfuhr man vom jungen Mann nicht. Sein Pflichtverteidiger hielt sich kurz: Sein Mandant habe den Sachverhalt eingestanden und erachte die Strafe als angemessen.
«Sie sind damit spürbar bestraft»
Nach kurzer Beratung gab Simone Baumgartner ihr Urteil bekannt: Sie bestätigte die Anklage der Staatsanwaltschaft und verurteilte Kevin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr, mit einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von 2500 Franken. Die Verfahrenskosten gehen ebenfalls zu seinen Lasten, und das Honorar seines Pflichtverteidigers muss er auch bezahlen, sobald er dazu in der Lage ist.
Simone Baumgartner führte anschliessend aus, dass Kevin den Rasertatbestand ganz knapp erfülle und deshalb das Strafmass auf ein unteres Mass angesetzt sei. Sie gehe davon aus, dass er aus dem recht langen Verfahren und der Verurteilung seine Lehren gezogen habe.
Sie ergänzte: «Sie sind damit spürbar bestraft, Sie haben einen Eintrag im Strafregister und Sie müssen damit rechnen, dass Sie darauf angesprochen werden.» Sie schloss denn auch in der Hoffnung, dass sie Kevin nicht mehr vor den Schranken des Bezirksgerichtes antreffen werden würde.