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Nach dem Knatsch um AKB-Spitze: Präsidium wird nun doch ausgeschrieben

Die Aargauische Kantonalbank (AKB) sucht per 1. Januar 2023 zwei neue Bankratsmitglieder. Auch das Bankratspräsidium ist neu zu besetzen. Dies, weil Dieter Egloff aufgrund einer Amtszeitbeschränkung dieses Mandat per 2023 abgibt. Via Inserat suchte die AKB deshalb jüngst zwei neue Bankratsmitglieder, das Bankratspräsidium wurde jedoch nicht inseriert. Das sorgte am Dienstag im Grossen Rat bei FDP und SVP für dicke Luft. Jeanine Glarner verlas eine gemeinsame Erklärung der beiden Fraktionen, in der sie verlangten, dies nachzuholen.

FDP und SVP: «Richtet sich nicht gegen Kurt Bobst»

Ihre Forderung sei nicht als Misstrauensvotum gegenüber dem bisherigen Bankratsmitglied Kurt Bobst zu verstehen (der vom Bankrat für das Präsidium einstimmig vorgeschlagen wurde), sondern als Kritik am Regierungsrat und an diesem intransparenten Prozess, sagte Glarner.

Der innerhalb der Regierung für die AKB zuständige Finanzdirektor Markus Dieth wehrte sich am selben Tag, das Prozedere zur letzten (Jahr 2020) und auch zur aktuellen Bankratswahl sei für die Mitglieder des Büros des Grossen Rats – in welchem alle Parteispitzen vertreten sind – jederzeit transparent.

Der Regierungsrat und auch der Grosse Rat hätten Kurt Bobst im Herbst 2020 in den Bankrat gewählt, im Wissen um seine grundsätzliche Fähigkeit und Kompetenz für eine allfällige Präsidiumsfunktion ab 2023 und auch seine damalige Bereitschaft für diese Planung. Im Inserat für die damalige Suche eines neuen Bankratsmitglieds (2020), welches vom Regierungsrat genehmigt und vom Büro des Grossen Rats damals zur Kenntnis genommen worden sei, wurde dies explizit erwähnt.

Präsidium wird nach Neubeurteilung doch ausgeschrieben

Doch aufgrund diverser Reaktionen auf die Bankratsausschreibung und den damit zusammenhängenden politischen Äusserungen hat der Bankrat nun eine Neubeurteilung vorgenommen. Er sieht vor, neu auch das Bankratspräsidium auszuschreiben. Der Regierungsrat trage diesen Entscheid mit «und wird das Wahlgeschäft in seiner Rolle als Eigentümer begleiten», sagt Markus Dieth dazu.

Bankrat Kurt Bobst stehe als möglicher Bankratspräsident weiterhin zur Verfügung und werde sich der Wahl stellen. Dem Büro des Grossen Rats mit den Fraktionspräsidien wurde die angepasste Ausschreibung mitgeteilt. Der Bankrat wird dem Regierungsrat die Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend den zur Verfügung stehenden Sitzen zur Wahl vorschlagen. Wahlbehörde ist der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats beziehungsweise auf Vorschlag des Bankrats.

Erfreut reagiert Jeanine Glarner: «Das ist genau das, was wir gefordert haben. Wir vertrauen dem Regierungsrat, dass es nicht eine Alibiausschreibung ist, sondern dass es zur erwünschten Konkurrenzsituation kommt.» Sie erwartet zudem, dass die Regierung dem Grossen Rat eine Auswahl unterbreitet, sofern es am Schluss genug valable Kandidaturen gibt.