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Nach jahrelanger Arbeit: Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist jetzt rechtskräftig

«Endlich!», titelt der Oftringer Gemeinderat die Pressemitteilung zur nun rechtskräftigen BNO. Denn zur Teilrevision «Deckel-Areal» der Gemeinde Oftringen sind innert der Beschwerdefrist keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Es brauchte einen langen Schnauf und eine Zusatzrunde, doch nun ist die Gesamtrevision der Oftringer Bau- und Nutzungsordnung rechtskräftig. Das teilt der Gemeinderat am Dienstagnachmittag in einem Communiqué mit. Gegen die am 8. Mai dieses Jahres vom Regierungsrat des Kantons Aargau gefällten Entscheide über die Genehmigung der Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung und der Teilrevision «Deckel-Areal» der Gemeinde Oftringen sei innert der Beschwerdefrist keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Am 29. März und 8. September 2022 haben die Oftringer Stimmberechtigten die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung gutgeheissen. Genehmigt wurde sie unter Berücksichtigung von Berichtigungen durch Direktänderungen am 8. Mai 2024 durch den Regierungsrat. «Und nun ist sie endlich rechtskräftig!», freut sich die Exekutive.

Zwar sei gegen den amtlich publizierten Regierungsratsbeschluss zur Teilrevision «Deckel-Areal» fristgerecht eine Beschwerde eingegangen, «diese wurde aber aufgrund der bestrittenen Beschwerdebefugnis von der Beschwerdeführerin zurückgezogen», heisst es in der Mitteilung. Gegen den Regierungsratsbeschluss der allgemeinen Nutzungsplanung sei keine Beschwerde eingegangen. «Der Gemeinderat freut sich, dass nun die revidierten Plan- und Rechtsgrundlagen in Rechtskraft getreten sind.»

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