Nach Negativ-Entscheid des Verwaltungsgerichts: Oltner Stadtrat zieht Beschwerde weiter ans Bundesgericht
Das Verwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Regierungsrats für den Gestaltungsplan Olten SüdWest aufgehoben. Nun hat sich der Oltner Stadtrat dafür entschieden, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das heisst es in einer Mitteilung vom Montagnachmittag.
Der Stadtrat sei überzeugt, dass die avisierte räumliche Entwicklung Olten SüdWest, an der während über sieben Jahren Behörden sowie Fachleute von Stadt und Kanton zusammen mit externen Fachleuten, Kommissionen und Bevölkerung gearbeitet haben, die richtige Grundlage für eine nachhaltige und qualitätsvolle Stadtentwicklung sei, wie es weiter heisst.
Nicht zuletzt wirke sie auch als Katalysator für weitere Projekte, wie das Sanierungsprojekt der SBB über 100 Millionen Franken für den Bahnhof Hammer, das Areal Stationsstrasse und den Masterplan Schützenmatte.
Das Resultat wäre ein alter Gestaltungsplan
Würde der Aufhebungsentscheid in Kraft treten, wäre das Resultat ein alter Gestaltungsplan, der wenig Qualitäten sichere, und fehlende Infrastrukturanlagen, über deren Realisierung neu verhandelt werden müsste, heisst es von Seiten der Stadt. Aus diesem Grund führt der Stadtrat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht.
Parallel dazu müsse nun die weitere Planung der Stadtteilverbindung vorerst aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Oltner Stadtrat schreibt weiter: «Damit die städtischen Rahmenbedingungen für die Stadtteilverbindung mit dem laufenden SBB-Multiprojekt ohne Unterbruch abgestimmt werden können, wird ein dringlicher Nachtragskredit erforderlich sein.»
Planungshorizont sei zu lang
Das kantonale Verwaltungsgericht hatte die Genehmigung des überarbeiteten Gestaltungsplans in Olten SüdWest aufgehoben. Dies, weil der Planungshorizont bis ins Jahr 2055 zu lang sei und den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes widerspreche. Zudem fehle die Koordination mit der laufenden Revision der städtischen Ortsplanung und sei die verkehrsmässige Erschliessung des Quartiers mit Blick auf die vorgesehene Nutzung heute ungenügend.
Bereits vorgängig liessen der Kanton als Beschwerdeführer wie auch Olten-SüdWest-Besitzerin, die Terrana AG Rüschlikon, verlauten, dass man den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht vor Bundesgericht anfechten wolle. (bey/fmu)