Bund übernimmt Kosten für PCR-Tests von engen Kontaktpersonen weiterhin
Mit der Aufhebung der Kontaktquarantäne hatte der Bundesrat auch die Kostenübernahme für PCR-Tests von Personen gestrichen, die Kontakt mit Infizierten hatten. Nun bessert der Bundesrat nach: Die Tests werden weiterhin übernommen, wenn die Kontaktperson im gleichen Haushalt wie die infizierte Person lebt oder ähnlich engen Kontakt mit ihr hatte.
Dies betreffe insbesondere Alters- und Pflegeheime und Kontaktpersonen von Risikopatienten, erläutert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung vom Freitag. Für diese seien die PCR-Tests nach wie vor wichtig. «So sieht die Teststrategie des Bundesamts für Gesundheit zum Beispiel vor, dass für besonders gefährdete Personen, etwa solche, die sich in einer Chemotherapie befinden, die frühe Diagnostik sehr wichtig ist», heisst es in der Mitteilung. «Ebenso sind viele Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler darauf angewiesen, dass Kontaktpersonen von bestätigten Fällen weiterarbeiten können, sich aber individuell testen lassen können.»
Der Bundesrat habe die Verordnung im Zirkularverfahren entsprechend angepasst. «Damit ist die lückenlose Kostenübernahme von Tests nach engem Kontakt mit einer infizierten Person sichergestellt», schreibt das BAG. (wap)