Im Aargau wurden 186 Millionen Franken Schwarzgeld nachgemeldet – das grösste Vermögen belief sich auf 15 Millionen
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Der- oder diejenige muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Busse.
Im letzten Jahr wurden im Aargau 322 Selbstanzeigen erstattet. Deutlich weniger als in den Rekordjahren 2017 und 2018, in denen mehr als 1000 Selbstanzeigen eingereicht wurden. Und auch der Gesamtwert des zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens nimmt ab: 2022 waren es 186 Millionen Franken, im 2021 waren es noch 231 Millionen.
Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem inländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie zahlreiche ausländische Liegenschaften. Die Selbstanzeigen brachten Gemeinden und Kanton gesamthaft rund 13,3 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen. Der Bund profitiert mit 3,3 Millionen.
Vermögen von rund 15 Millionen nachgemeldet
Das grösste Vermögen, das im Jahr 2022 zur Nachbesteuerung angemeldet wurde, hat einen Wert von rund 15 Millionen Franken, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Alleine aus dieser Selbstanzeige resultieren Nachsteuern und Verzugszinsen von rund einer Million Franken. Der Grossteil betrifft jedoch wesentlich kleinere Vermögen im Bereich von 200’000 Franken und weniger.
Doch warum nehmen die Selbstanzeigen ab? Dies sei wohl darauf zurückzuführen, dass die Nachmeldung, anders als noch vor einigen Jahren, weit überwiegend Vermögenswerte aus der Schweiz betreffen. In mittlerweile über 100 ausländischen Staaten, darunter insbesondere die EU und Liechtenstein, ist das Nachmelden nicht mehr straffrei möglich. «Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen in nächster Zukunft stagnieren wird», heisst es in der Mitteilung.
Über 400 Verfahren wegen Steuerhinterziehung
Und wie sieht es mit Steuerhinterziehungen aus? Dazu sagt David Schenker vom Kantonalen Steueramt: «Wir haben im letzten Jahr 408 Steuerhinterziehungsverfahren durchgeführt, welchen nicht durch Selbstanzeige sondern von Amtes wegen eröffnet wurden.» Daraus resultierten zusätzlich rund 12 Mio. Franken Nachsteuern und Verzugszinsen zuzüglich Bussen von rund 3,7 Mio. Franken.
Zwischen der Schweiz und mittlerweile über 80 Ländern gilt ein automatischer Informationsaustausch (AIA) zu Bankkonti und Wertschriftendepots. Vereinzelt kommen beim Steueramt auch Anfragen von Personen herein, die ein Vermögen in einem AIA-Staat nachmelden wollen. Hier gilt die kleine Steueramnestie allerdings nicht mehr – gegen die säumigen Steuerzahler wird ein Bussenverfahren wegen vollendeter Steuerhinterziehung eingeleitet. Schenker: «Von den erwähnten 408 Verfahren entfallen – gleich wie im Vorjahr – rund 200 Fälle auf Steuerhinterziehungen, welche aufgrund des Datenaustausches im Rahmen des AIA zurückzuführen sind.»