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Nachmeldefrist für Bezirksrichterwahl angesetzt
Für den ersten Wahlgang der Ersatzwahl vom 15. Mai wird eine Nachmeldefrist angesetzt, da für den verfügbaren Sitz nur eine Kandidatur einging.
Während der gesetzlichen Anmeldefrist zur Ersatzwahl für eine Bezirksrichterin oder einen Bezirksrichter, die bis zum 18. März dauerte, ging lediglich der Wahlvorschlag von Roberta Giezendanner (SVP, Rothrist) ein. Da nicht mehr Kandidaten als zu vergebende Sitze vorliegen, wird gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt. Bis spätestens am Montag, 28. März, um 12 Uhr können bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau in Aarau weitere Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese Wahlvorschläge sind durch zehn Stimmberechtigte des Wahlkreises zu unterzeichnen. Sollten es innert der Frist keine weiteren Wahlvorschläge geben, wäre Roberta Giezendanner in stiller Wahl gewählt.