Prozess wegen Nacktbildern endet mit vollumfänglichen Freispruch der Beschuldigten
In einem Einzelrichterverfahren vor Bezirksgericht Baden ist eine 45 Jahre alte Frau von den Vorwürfen der versuchten Nötigung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des Betruges vollumfänglich freigesprochen worden. Vorgeworfen worden war ihr, ihrem damaligen Partner gedroht zu haben, Nacktfotos mit sexuellem Bezug dessen Kollegen zu zeigen, falls er Aufzeichnungen eines Streites, die er mit dem Handy gemacht hatte, nicht löschen würde (die AZ berichtete).
Urkundenfälschung und Betrug sah die Anklage darin, dass die Frau in einem Gerichtsverfahren wegen Unterhaltszahlungen angeblich gefälschte Bilder von Internetprofilen ihres Partners eingereicht habe, um sich höhere Beiträge zu verschaffen. Die Bilder sollten beweisen, dass sich der Mann im Internet als transsexuelle Prostituierte anbiete und damit Nebenverdienste generiere.
Während die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Geldstrafe von 5400 Franken forderte, hatte die Verteidigerin vollumfänglichen Freispruch beantragt. Das Gericht ist jetzt dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Es kam zum Schluss, dass die Beweislage nicht eindeutig sei und viele offene Fragen bestehen würden.
Beim Vorwurf der versuchten Nötigung seien in der Anklage nicht die gesamten Umstände der Äusserung, die Bilder Kollegen des Mannes zu zeigen, beachtet worden. Bei den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung und des Betruges sei für das Gericht nicht nachweisbar, wer die Internetprofile erstellt habe. Nicht nachweisbar sei zudem, dass die Beschuldigte diese Profile wider besseren Wissens eingereicht habe.