Sie sind hier: Home > Naturschutz > Pufferzonen für empfindliche Biotope: Bauernpolitiker befürchten Umsatzeinbussen von 60 Prozent

Pufferzonen für empfindliche Biotope: Bauernpolitiker befürchten Umsatzeinbussen von 60 Prozent

In einem Vorstoss kritisieren verschieden Grossräte und eine Grossrätin das Vorgehen des Kantons bei der Umsetzung von Pufferzonen zum Schutz empfindlicher Biotope. Der dafür eingesetzte Schlüssel sei veraltet und nicht praxistauglich.

Die Zeit drängt: Gemäss Bundesvorgaben sollen bis 2030 50 Prozent der noch fehlenden ökologisch ausreichenden Puffer für Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden ausgeschieden werden. Diese Pufferzonen sollen empfindliche Biotope vor dem Einfluss angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen, beispielsweise durch Dünger, schützen. Im Aargau seien diese bisher erst zu einem Drittel umgesetzt.

Nun kritisieren verschiedene Grossräte und eine Grossrätin – allesamt aus einem landwirtschaftlichen Umfeld – in einer Interpellation einerseits das kantonale Vorgehen, wie betroffene Bauernfamilien von der Umsetzung dieser Pufferzonen überzeugt werden sollen. Andererseits bezweifeln sie den aus dem Jahr 1997 stammenden Pufferzonenschlüssel des Bundesamts für Umwelt und halten ihn für praxisfremd sowie veraltet. Zudem befürchten sie, dass unzählige Hektaren wertvolles Kulturland verloren ginge, was bei landwirtschaftlichen Betrieben zu Ertragseinbussen von mindestens 60 Prozent führe.

Neben dem Sprecher Ralf Bucher (Mitte), Geschäftsführer des Bauernverbandes Aargau (BVA), haben eine Grossrätin und drei weitere Grossräte die Interpellation mitunterzeichnet: Colette Basler (SP) aus Zeihen, Vizepräsidentin des BVA, Christoph Hagenbuch (SVP) aus Obelunkhofen, Präsident des BVA, Thomas Baumann (Grüne), Landwirt aus Suhr, und Beat Käser (FDP) aus Stein, ebenfalls Landwirt.

Rechtliche Vorgaben sind erfüllt

Aktuell liege der Bedarf an Pufferzonen für Moorbiotope bei 59.5 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche, wovon allerdings bereits 23.2 Hektaren als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden, schreibt der Regierungsrat in der Interpellationsantwort. Wie hoch der Bedarf der Pufferzonen bei Trockenwiesen- und Weiden sei, werde zurzeit noch erhoben. In der Regel sei eine Pufferzone von maximal 10 Metern laut Bundesamt für Umwelt ausreichend.

Die Interpellantinnen und Interpellanten fordern Antworten, wie der Regierungsrat konkret die Bauernfamilien motivieren werde, diese Pufferzonen auszuscheiden und ob er sie gar dazu zwingen werde. Es bestehe eine bundesrechtliche Pflicht, die Zonen auszuscheiden, schreibt die Staatskanzlei. Der geforderte rechtliche Handlungsbedarf sei also gegeben.

Zudem verfüge der Kanton mit dem Programm «Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola)» über ein Programm mit Bewirtschaftungsvereinbarungen, welches vorbestimmt sei, Bauernfamilien in die Umsetzung der Pufferzonen einzubinden und finanziell zu entschädigen, heisst es in der Antwort. Zudem betont der Regierungsrat, dass nicht allein die Umsetzung von Naturschutzvorgaben zu den kritisierten Umsatzeinbussen führen.

Keine Vernetzung ohne Kerngebiete

Die Landwirte befürchten in der Interpellation auch, dass Betriebe ihre Biodiversitätsförderflächen nur noch entlang der Pufferzonen ausscheiden werden und somit die Vernetzung der Flächen für schützenswerte Arten nicht mehr gegeben sei.

Die Vernetzung der Landschaft solle erhalten und gefördert werden, so der Regierungsrat. Doch mit der Umsetzung der Pufferzonen werde auch der Schutz der Kerngebiete gestärkt. Ohne intakte Kerngebiete könnten sich grosse Populationen gar nicht über die Vernetzungsflächen austauschen.

Zudem widerspricht der Regierungsrat der Ansicht, dass der Pufferzonenschlüssel aus dem Jahr 1997 nicht praxistauglich und veraltet sei. Er habe dies bereits 2020 in der Botschaft zum Programm «Natur 2030» klargemacht. Zudem habe das Parlament der entsprechenden Botschaft mit 91 zu 38 Stimmen bereits deutlich zugestimmt.