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Naveen Hofstetter ist nicht vogelfrei

«Wer austeilt, muss auch einstecken können.» Diese Weisheit findet sich unter einem der aktuelleren Facebook-Posts von Naveen Hofstetter. Damit gemeint ist: Wer sich rassistisch äussert, müsse sich nicht wundern, wenn er dafür verurteilt wird. Dagegen lässt sich nichts einwenden.

Nur: Das Urteil im Fall Hofstetter, das noch nicht rechtskräftig ist, macht ihn nicht zum Vogelfreien. Haarsträubend, wie er mit rassistischen Botschaften eingedeckt wurde und wird. Äusserungen wie: «Wann haben Sie sich das letzte Mal richtig mit Seife gewaschen?» – in Anlehnung an Hofstetters Hautfarbe – gehören eigentlich auch strafrechtlich verfolgt. Egal, ob der Autor des Mails dem indisch-stämmigen SVP-Hardliner nur einmal eine Kostprobe der eigenen Medizin geben wollte und dies mit «Wie gefällt Ihnen Rassismus?» untermauert. «Auge um Auge» gehört in das Alte Testament und nicht in einen Rechtsstaat. Der wird dafür besorgt sein, dass Hofstetter Busse tut. Auch die bedingte Geldstrafe von 15 400 Franken dürfte zur Besserung beitragen. Dazu braucht es keine übereifrigen Bürger, die nur allzu gerne einmal in die Tasten hauen wollen, um ihren Frust abzubauen.

Hofstetter selbst wird wohl wegen diesem Mail keine Anzeige einreichen. SP-Nationalrätin Gabriela Suter, sie zeigte Hofstetter an, dürften beim Lesen des rassistischen Mails die Haare ebenfalls zu Berge stehen. Sie will sicher konsequent gegen Rassismus vorgehen: Wenn sie sich unter untenstehender Mailadresse meldet, erhält sie das Mail ungeschwärzt.