Auch beim E-Bike muss künftig am Tag das Licht eingeschalten werden
Ab dem 1. April 2022 gilt auch für E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer: Licht an. Auch tagsüber. Wie das Bundesamt für Strassen (Astra) am Freitag mitteilt, gilt ab dann eine Lichtpflicht. Diese Regeln hat der Bundesrat beschlossen. So solle die Sichtbarkeit im Verkehr erhöht werden und Unfälle vermieden werden.
Eine weitere Änderung für E-Biker kommt erst 2024. Bis dann müssen alle unterstützen Velos mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. Dies, «damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen», wie es in der Mitteilung heisst. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis im Frühling 2027 nachgerüstet werden.
Ebenfalls hat der Bundesrat am Freitag die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst. Dies war nötig, da Klimafreundliche Antriebssysteme schwerer als Verbrennungsmotoren sind und durch die jetzige Anpassung der Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge erleichtert werden soll. (mg)