Auf Schweizer Banken liegen 46,1 Milliarden Franken russische Gelder – 7,5 Milliarden sind gesperrt
Wie viel russisches Geld verwaltet der Schweizer Finanzplatz? Die Bankiervereinigung schätzte die Summe im März auf 150 bis 200 Milliarden Franken. Wie viel davon auf das Konto sanktionierter russischer Oligarchen geht, war damals nicht bekannt. Erstmals liefert das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nun einen Überblick zu den Russland-Geschäften der hiesigen Banken. Denn diese müssen dem Bund nicht nur gesperrte Gelder von sanktionierten Personen melden, sondern auch Vermögenswerte von russischen Personen, die mehr als 100’000 Franken auf dem Konto haben.
Gemäss den Auswertungen des Bundes liegen auf Schweizer Banken russische Gelder im Umfang von 46,1 Milliarden Franken. Diese Zahl setzt sich aus Einlagen von 7548 Geschäftsbeziehungen zusammen. Auch Konten von belarussischen Staatsangehörigen im Wert von 0,4 Milliarden führen Schweizer Banken.
Diese erste Erhebung des Seco bildet jedoch nicht die gesamten russischen Gelder ab, die auf Schweizer Banken liegen. Denn die Vermögen von Russen, die eine Schweizer- oder eine EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, sind nicht meldepflichtig. Zudem erscheinen in der Statistik nur Gelder, die 100’000 Franken übersteigen. «Die Höhe der gemeldeten Einlagen über 46,1 Milliarden Franken kann daher nicht mit der Höhe aller in der Schweiz gehaltenen Geldern mit russischem Ursprung gleichgesetzt werden», hält das Seco fest.
15 Liegenschaften in 6 Kantonen betroffen
Daneben hat der Bund Vermögenswerte über 7,5 Milliarden Franken von sanktionierten russischen Personen oder Firmen gesperrt. Dazu gehören (Stand 25. November) auch 15 Liegenschaften in sechs Kantonen. Was sagen diese Zahlen über die Schweizer Jagd nach Oligarchengeldern aus? Hier relativiert das Seco: «Die Höhe der gesperrten Vermögenswerte ist kein direkter Gradmesser dafür, wie effektiv die Sanktionen umgesetzt werden.» Zudem handle es sich bei der Höhe der gesperrten Vermögenswerte um eine Momentaufnahme, wobei der Wert in beide Richtungen schwanken könne: «Einerseits können die gesperrten Beträge sich erhöhen, wenn zum Beispiel neue Personen auf die Liste kommen oder neue Vermögenswerte festgestellt werden, andererseits kommt es vor, dass vorsorglich gesperrte Vermögenswerte nach den entsprechenden Abklärungen wieder freigegeben werden müssen.»
Diese Vermögenswerte sind gesperrt, die Gelder bleiben aber weiterhin Eigentum der sanktionierten Personen. Bei Vermögenswerten wie Häusern oder Autos ist der Handel verboten. «Ein Haus darf von einer sanktionierten Person bewohnt bleiben, aber es darf weder verkauft noch vermietet werden», erklärt das Seco.