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Neuer Sälipark 2020: Regierung lehnt Beschwerden ab und genehmigt Gestaltungsplan – mit wenigen Korrekturen

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat den Teilzonenplan und Gestaltungsplan «Riggenbachstrasse», in dessen Zentrum der Umbau des Einkaufszentrums Sälipark steht, mit wenigen Korrekturen der Sonderbauvorschriften genehmigt.

Vor über sechs Jahren wurde der neue Sälipark 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben Einkaufs- und Arbeitsnutzungen soll im Einkaufszentrum auf der rechten Oltner Stadtseite künftig auch Wohnen möglich sein. Das heutige Migros-Freizeitland und die frühere Migros Klubschule sollen durch einen Neubau ersetzt werden. Dadurch erhöht sich die Verkaufsfläche um rund einen Drittel. Im 2. bis 5. Obergeschoss sollen 75 Mietwohnungen inklusive einem Seniorenzentrum entstehen.

Gegen das 120-Millionen-Vorhaben der Giroud Olma AG gingen rund 40 Einsprachen ein, deren 4 wurden an den Regierungsrat weitergezogen. In seinem 95-seitigen Entscheid hat der Regierungsrat nun den Teilzonenplan mit Zonenvorschriften und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften genehmigt, wie es in einer Mitteilung der Stadt heisst. Dabei hat er unter anderem – entgegen den Argumenten von Beschwerdeführenden – festgehalten, dass eine Erschliessung der Tiefgarage ausschliesslich von Süden her nicht valabel sei, weil sie zu einer Überlastung des Sälikreisels und zu unerwünschten Umwegfahrten führen würde.

Regierungsrat stellt zusätzliche Bedingung auf

Hingegen muss in die Sonderbauvorschriften aufgenommen werden, dass die Wegfahrt von der Anlieferungsstelle im Südosten nur Richtung Süden hin erfolgen darf. Insgesamt wurde die vorgesehene verkehrsmässige Erschliessung als recht- und zweckmässig beurteilt. Eine Baubewilligung für das Projekt darf jedoch erst erteilt werden, wenn die vorgesehene Begegnungszone auf der Riggenbachstrasse im Bereich des Säliparks von der Stadt Olten rechtskräftig beschlossen ist; sie ist zudem spätestens mit Abschluss der Rohbauarbeiten in Kraft zu setzen.

Eine Ausdehnung der Begegnungszone auf Von-Roll-Strasse und Bifangstrasse wird hingegen nicht als Voraussetzung für die Genehmigung des Gestaltungsplans erachtet.

Parkgebühr muss es ab der ersten Minute geben

Nachdem das Parkierungsreglement vom Volk abgelehnt worden war, muss in die Sonderbauvorschriften integriert werden, dass die Parkplätze in der unterirdischen Parkierungsanlage ab der ersten Minute zu bewirtschaften sind, heisst es in der Mitteilung weiter. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Parkierungsreglements sei die Parkgebühr im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Sie hat ab der ersten Minute und maximal für die erste Stunde mindestens einen Franken zu betragen. Der Ertrag darf den Parkplatzbenützenden nicht zurückerstattet werden.

Auf die Zahl von maximal 685 Autoabstellplätzen, die vom Regierungsratsentscheid als zweckmässig und den heutigen Verkehrskonzepten in urbanen Räumen entsprechend beurteilt werden, werden zudem auch die 145 heute bestehenden Abstellplätze ausserhalb des Planperimeters auf den Parkplätzen im Sälipark-Areal angerechnet.

Apropos Verkehr: Der Mehrverkehr von geschätzt 400 Fahrten pro Werktag am Bifangplatz wird gemessen am Gesamtverkehr von täglich über 22’000 Fahrzeugbewegungen weder punkto Verkehrslärm noch bezüglich Luftqualität vom Regierungsrat als erheblich beurteilt.

Regierungsrat: Gebäudehöhe ist nicht problematisch

Die ebenfalls von Beschwerdeführenden kritisierte Gebäudehöhe des Neubaus und dessen Volumen werden vom Regierungsrat laut Mitteilung als städtebaulich nicht problematisch erachtet: Mit dem Baukörper werde ein neuer Akzent gesetzt, der – zusammen mit der neuen Piazza als Ankunfts- und Eingangsort und dem zugänglichen Dachgarten – zu einer Verbesserung der heutigen räumlichen Situation führe. Zudem bestünden an der angestrebten Entwicklung gewichtige öffentliche Interessen. Über eine allfällige Verlegung des Marktstandortes sei nicht im vorliegenden Verfahren zu befinden.

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