Neuvergabe Taxi-Betriebsbewilligungen: Altstadt-Taxi erhält einen zusätzlichen Standplatz
Der gewerbsmässige Transport von Personen mit Motorfahrzeugen auf dem Gemeindegebiet von Zofingen bedarf einer Bewilligung, ausgestellt auf den Taxi-Betriebsinhaber. Dies und weitere Vorgaben werden im kürzlich überarbeiteten Taxireglement sowie der dazugehörigen Verordnung geregelt. Beide Schriftstücke treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Sie dienten bereits als Grundlage für die Bewilligungen, welche durch den Stadtrat nach vorgängiger öffentlicher Ausschreibung alle vier Jahre erteilt werden.
Der Stadtrat hat drei Bewerbungen örtlicher Taxibetriebe für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 geprüft und erteilt folgende sechs Bewilligungen beim Bahnhof Zofingen:
2 Standplätze Altstadt-Taxi AG, Zofingen
2 Standplätze Burg-Taxi AG, Oftringen
2 Standplätze Walter Tschannen AG, Zofingen
Die Anzahl zugeteilter Standplätze erfolgt nicht fahrzeugspezifisch. Die Taxi-Betreiber können alle Fahrzeuge ihres Betriebs dort abstellen. Es wird lediglich die maximal gleichzeitige Belegung pro Betreiber festgelegt. Der Altstadt-Taxi AG und der Walter Tschannen AG wird zudem eine Betriebsbewilligung für Taxifahrten ab privaten Standplätzen in Zofingen erteilt.