Sie sind hier: Home > Obergericht > Betrunken auf A1-Rastplatz: Obergericht bestätigt Urteil gegen «unangemessen fröhlichen» Sportwagenfahrer

Betrunken auf A1-Rastplatz: Obergericht bestätigt Urteil gegen «unangemessen fröhlichen» Sportwagenfahrer

Ein Zürcher Sportwagenbesitzer ist mit seiner Berufung abgeblitzt. Das Aargauer Obergericht bestätigt das Urteil gegen den 38-Jährigen, der im Herbst 2022 von der Polizei auf einem Rastplatz im Bezirk Lenzburg betrunken und schlafend in seinem McLaren angetroffen worden war.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00