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Inzest: Nigerianer wird des Landes verwiesen, weil er seine Tochter missbraucht hat

Ein Nigerianer soll sich an seiner Tochter vergangen haben. Diese erhob zuerst schwere Vorwürfe gegen ihn – an der Berufungsverhandlung erklärt sie, es sei alles erfunden. Die Richter sind sich aber sicher, dass ein Übergriff stattgefunden hat.

Ein Nigerianer war vom Bezirksgericht Baden wegen Inzest und sexueller Handlungen mit einer abhängigen Person zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Seine Tochter hatte bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und auch vor Bezirksgericht ausgesagt, dass es mehrfach zu Sex zwischen ihr und ihrem Vater gekommen sei. Doch vor Obergericht sagte sie aus, die Vorwürfe seien erfunden gewesen.

Die Stiefmutter habe sie dazu überredet, solche Anschuldigungen zu erheben, erklärte die Tochter. Insgesamt blieb sie wortkarg, und auch der Beschuldigte wollte sich nicht gross zu den Vorfällen äussern: «Ich habe keine Aussagen zu machen, ausser dass ich keinen Sex mit meiner Tochter hatte», sagte er lediglich.

Gericht glaubt den ersten Aussagen des Opfers

Das Obergericht befindet nun in seinem Urteil, die Aussagen der Tochter während des gesamten Untersuchungsverfahrens seien «konstant, schlüssig, nachvollziehbar und somit glaubhaft ausgefallen». Dies unter anderem auch, und das macht den Fall besonders tragisch, weil sie ausgesagt hat, es habe sich um ihre erste sexuelle Erfahrung gehandelt, weshalb sie sich noch an diesen ersten Vorfall erinnern könne.

«Hingegen erscheint ihre erstmals anlässlich der Berufungsverhandlung gemachte Aussage, sie habe alles erfunden bzw. es sei nie zu Sex mit ihrem Vater gekommen, als nicht glaubhaft», befinden die Richter. Unter Berücksichtigung der Lebensgeschichte, der Einvernahmen und der Nachrichten zwischen Tochter, Mutter und Stiefmutter habe man keine Zweifel an der Schuld des Vaters.

Auch ein Tagebucheintrag diente als Beweis. Darin schrieb die Tochter über den Übergriff und endete mit dem Satz: «God, please help me» – Gott, bitte hilf mir.

Der Beschuldigte wird somit zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, davon muss er ein Jahr ins Gefängnis. Danach wird er für vier Jahre aus der Schweiz weggewiesen.