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Mehrere Tonnen Schoggi im Aargau beschlagnahmt: Was passiert jetzt damit?

Die Staatsanwaltschaft wollte die Schokolade verwerten oder vernichten. Die Firma, welche sie produziert hat, wehrte sich dagegen. Das Obergericht musste entscheiden.

Es geht um mehrere Tonnen beschlagnahmte Schokolade und darum, was damit passieren soll. Die Staatsanwaltschaft Baden führt eine Strafuntersuchung gegen mehrere Personen. Einer der Beschuldigten soll zwischen März 2019 und November 2021 bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin – einer Lagerfirma – manuell Schokolade aus dem internen System ausgebucht haben. Ein zweiter Beschuldigter soll diese Schoggi an diverse Dritte weiterverkauft haben. Gemäss aktuellem Ermittlungsstand beläuft sich die Deliktsumme auf mehr als 1,6 Millionen Franken.

Im Laufe der Ermittlungen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Tonnen Schokolade beschlagnahmt. Ein Teil der Ware ist bereits abgelaufen. Der Rest ist nur noch bis Ende März 2023 haltbar. Bis dann dürfte das Strafverfahren nicht abgeschlossen sein.

Staatsanwaltschaft: Schoggi vernichten oder verwerten

Die Staatsanwaltschaft wollte die Schoggi deshalb vor Abschluss des Verfahrens verwerten oder vernichten. Dagegen hat sich jene Firma gewehrt, welche die Schokolade produziert hat. Die Beschwerdeführerin argumentiert, sie sei zum Zeitpunkt der Entwendung Eigentümerin der Schokolade gewesen, entsprechend sei ihr die beschlagnahmte Ware herauszugeben.

Einem Verkauf durch ein Fund- und Verwertungsbüro könne sie nicht zustimmen. Die Firma befürchtet einen Reputationsschaden, sollten die Produkte mit sehr kurzen Haltbarkeitsdaten und wahrscheinlich zu Dumpingpreisen unkontrolliert auf den Markt gelangen.

Die Beschwerdekammer des Obergerichts folgt dieser Argumentation. Die Beschwerdeführerin mache zu Recht geltend, dass sie nach wie vor Eigentümerin der beschlagnahmten Schokolade sei, heisst es im Entscheid. Einer Herausgabe der Schoggi stehe deshalb nichts entgegen. (nla)