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Überwachungsvideo aus Bareggtunnel gilt nicht als Beweis: Autofahrer gewinnt erneut gegen Staatsanwaltschaft

Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft verwendeten Videoaufnahmen einer Verkehrsüberwachungskamera gegen einen Autofahrer – doch der wehrt sich mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil des Obergerichts. Mittlerweile wurde das Aargauer Polizeigesetz angepasst, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen soll – doch ein Fragezeichen bleibt. 
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