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Marco Odermatt der IT-Berater erklärte Senioren, wie sie sich vor der digitalen Unsterblichkeit bewahren können

Was passiert nach dem Ableben einer Person mit deren Bankkonten und Social Media Accounts? IT-Experte Heinrich Schmutz stellte an einem Info-Anlass des Seniorennetzwerks Oberrohrdorf hilfreiche Tipps vor, wie mit dem digitalen Erbe umzugehen ist.

Wir werden offensichtlich stets reicher – jedenfalls was unseren künftigen digitalen Nachlass betrifft. Dieses Themas hatte sich das Seniorennetzwerk Oberrohrdorf angenommen. Schliesslich bietet das Netzwerk mit dem Motto «Geniessen Sie das Leben, wir helfen Ihnen dabei» unter anderem auch Hilfestellung im Umgang mit dem Smartphone oder anderen modernen Technologien an.

Dass das Interesse an diesem digitalen Nachlass, was immer sich dahinter verbergen mag, zweifellos vorhanden ist, zeigte der Aufmarsch zu einem Informationsanlass: Bernadette Rothenfluh vom Netzwerk konnte in der Zähnteschüür zahlreiche Seniorinnen und Senioren begrüssen. Hans Keller vom Netzwerk stellte den Referenten vor, IT-Berater Heinrich Schmutz, gewissermassen «ein Marco Odermatt auf seinem Gebiet», wie Keller ihn bezeichnete.

«Wir haben alle Smartphones», so Heinrich Schmutz, der sich laut eigenen Worten seit den Zeiten des legendären Computers Commodore 64 mit Informationstechnologie befasst. «Ohne Smartphone könnte man ja nicht einmal mehr Bus fahren», meinte er. «Die neuen Technologien bringen Vorteile mit sich, aber auch ein digitales Erbe.» Damit ist der Nachlass an Inhalten gemeint, die in digitalen Systemen hinterlassen werden – etwa Social-Media-Profile oder E-Banking-Konten.

Nachkommen haben oft keinen Zugriff auf die Konten

Während beim physischen Erbe alles geklärt sei, sei das beim digitalen Erbe nicht ganz so klar, stellte Schmutz fest. Zwar geht dieser Nachlass ohne Testament oder Erbvertrag auf die gesetzlichen Erben über. «Es stellt sich aber das Problem des Zuganges zu diesen Daten», so der Referent.

90 Prozent der Menschen besitzen heute digitale Konten. Auch ältere. Ohne Regelung des Zuganges droht deren Verlust. Ein besonderes Problem stellt sich beispielsweise bei Kryptowährungen, also digitalen Zahlungsmitteln. «Oft geht es aber auch um emotionale Werte», sagte Schmutz. So etwa darum, was mit digitalen Bildern geschehen soll.

IT-Berater Heinrich Schmutz.
Bild: Louis Probst

Schliesslich besteht vielleicht auch der Wunsch, dass Profile in sozialen Medien nach dem Tod nicht einfach weiterbestehen, wobei diese digitale Unsterblichkeit durchaus auch etwas Verlockendes haben kann. «Wichtig ist eine Sensibilisierung dafür, was im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass vorzukehren ist», betonte der Referent.

Oft haben Nachkommen jedoch keinen Zugang zu diesen Daten. Denn ohne Passwörter kein Zugriff. Passwörter und Konten bleiben oft unzugänglich, weil sie nicht dokumentiert sind. «Wichtig ist daher auch hier die Vorsorge», sagte Schmutz.

Er wies auch auf eine emotionale Verpflichtung gegenüber den Angehörigen hin, Angaben darüber zu machen, wie mit dem digitalen Nachlass verfahren werden soll. Das müsse nicht nur für den Todesfall sein, gab er zu bedenken, sondern auch bei einem Verlust der Handlungsfähigkeit, wie etwa bei einer Demenz.

Passwörter sollen auf Papier oder digital festgehalten werden

Schmutz empfahl den Anwesenden, im Testament oder im Vorsorgeauftrag zu regeln, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden soll und festzuhalten, wo die relevanten Daten und Informationen – sprich Zugangsdaten – für eine solche Regelung verfügbar sind. Die Lösung sieht er in der Bestimmung einer Vertrauensperson und der Erstellung einer Passwortliste zuhanden der Erben oder der Vertrauensperson. «Damit», so Heinrich Schmutz, «sind bereits achtzig Prozent der Probleme gelöst.»

Grundsätzlich empfehle sich die Erstellung einer Checkliste für den digitalen Nachlass, erklärte er. Für die Erstellung einer Passwortliste, die im Wesentlichen Angaben über das Gerät oder Portal – Computer, Smartphone, E-Mail, Social-Media-Accounts – sowie Benutzernamen und natürlich die entsprechenden Passwörter enthält, zeigte er verschiedene Lösungen auf.

So neben einer simplen Liste auf Papier, die an einem sicheren Ort aufbewahrt wird, eine Passwort-geschützte Liste auf dem eigenen Computer oder aber die Verwendung eines Passwort-Managers, wie sie für verschiedene Systeme angeboten werden. Ob Liste auf Papier oder Passwort-Manager: Wichtig bleibe neben der Regelung des Zuganges zur Liste auch ihre laufende Aktualisierung, betonte Heinrich Schmutz.