Grossbritannien darf Asylsuchende nicht nach Ruanda abschieben
Die britische Regierung ist vor Gericht mit ihrem international umstrittenen Plan gescheitert, Asylsuchende ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nach Ruanda abzuschieben. Das Oberste Gericht in London nannte das Vorhaben von Premierminister Rishi Sunak am Mittwoch rechtswidrig und bestätigte eine Entscheidung des Berufungsgerichts vom Juni. Es bestehe die Gefahr, dass Asylbewerber in dem ostafrikanischen Land kein faires Verfahren erhielten, betonte der Supreme Court. Das Gericht berief sich unter anderem auf Erfahrungsberichte des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR.
Für die konservative Regierung ist das Urteil ein weiterer Rückschlag. Sie wollte mit dem Ruanda-Plan, für den ein Abkommen mit dem ostafrikanischen Land geschlossen wurde, Migranten von der irregulären Einreise in kleinen Booten über den Ärmelkanal abschrecken. Im vergangenen Jahr waren mehr als 45’000 Menschen auf diesem Weg ins Vereinigte Königreich gekommen. Zwar ist die Zahl in diesem Jahr mit bislang etwa 27’000 niedriger als im Vorjahresvergleich. Doch das Versprechen der Regierung, die Boote zu stoppen, gilt noch nicht als eingelöst.
Dem Plan zufolge sollten irreguläre Migranten künftig ohne Prüfung eines Asylantrags direkt nach Ruanda abgeschoben werden und stattdessen dort um Schutz suchen. Eine Rückkehr nach Grossbritannien sollte ausgeschlossen werden. Der Plan war im In- und Ausland auf heftige Kritik gestossen. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hatte das Vorgehen als Bruch internationalen Rechts verurteilt. Englands Bischöfe sprachen von einer «Schande für Grossbritannien».
Die Niederlage der Regierung vor Gericht dürfte in der konservativen Regierungspartei erneut Rufe nach einem Austritt Grossbritanniens aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auslösen. Es war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der den bisher einzigen geplanten Flug mit Asylsuchenden nach Ruanda per einstweiliger Verfügung in letzter Minute gestoppt hatte. (dpa)