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Drei Viertel an Kantone, ein Viertel an den Bund: So will Finanzminister Maurer die zusätzlichen Steuergelder verteilen

Die Schweiz soll bei der Mindestbesteuerung von grossen Unternehmen mitziehen. Das war in der Vernehmlassung unbestritten. Doch über die konkrete Umsetzung herrscht Unklarheit.

Die Zeit drängt. Nachdem die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die 20 mächtigsten Industriestaaten (G20) eine Mindeststeuer für grosse Unternehmen beschlossen haben, braucht es auch in der Schweiz eine Steuerreform. Auch hierzulande sollen Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Franken machen, ab 2024 stärker besteuert werden. Konkret müssen sie eine Mindeststeuer von 15 Prozent leisten. Dies beschert der Schweiz jährliche Mehreinnahmen von schätzungsweise 1 bis 2,5 Milliarden Franken.

Am Donnerstag stellte Finanzminister Ueli Maurer den Entwurf zur Steuerreform vor. Der Handlungsbedarf ist unbestritten, wie sich in der Vernehmlassung zeigte. Würde die Schweiz nicht mitziehen, würden die Zusatzsteuern einfach in andere Länder fliessen, so der Konsens. Jedoch brauche es Massnahmen, um die Standortnachteile aufgrund der höheren Besteuerung auszugleichen.

Sowohl Bund als auch Kantone sollen Standortattraktivität fördern

Ursprünglich plante der Bundesrat, dass alle zusätzlichen Einnahmen an die Kantone fliessen sollen. Gestützt auf die Resultate aus der Vernehmlassung will Finanzminister Ueli Maurer diese nun zwischen Bund und Kantonen aufteilen. Drei Viertel sollen dabei an die Kantone gehen. Sie können das Geld autonom einsetzen, um ihre Standortattraktivität zu sichern. Jedoch seien die Gemeinden dabei «angemessen zu berücksichtigen», so der Bundesrat in einer Mitteilung.

Bleibt ein Viertel der Einnahmen für den Bund. Dieser soll damit einerseits die Mehrkosten für den nationalen Finanzausgleich decken, die durch die Steuerreform entstehen. Andererseits soll auch der Bund in die Standortattraktivität der Schweiz investieren.

Das Geld soll also mehrheitlich in Standortmassnahmen investiert werden. Worin diese konkret bestehen, bleibt jedoch weiterhin unklar. Denkbar sind etwa Förderbeiträge für Forschung, eine Erhöhung der Kontingente für Fachkräfte oder tiefere Steuern für natürliche Personen.

Viele Fragezeichen bei der konkreten Umsetzung

Etwas ratlos scheint der Bundesrat auch angesichts der zahlreichen offenen Fragen bei der Umsetzung. Wie er in der Botschaft schreibt, sei nach wie vor offen, wie andere Staaten das OECD/G20-Projekt umsetzen würden. Auch die technischen Arbeiten in der OECD seien voraussichtlich erst Ende 2022 abgeschlossen. Der Bundesrat konstatiert:

«Die Vorgaben der OECD und G20 sind in zahlreichen Punkten interpretationsbedürftig.»

Erst die praktische Anwendung der neuen Regeln werde zeigen, welche Auslegungen sich durchsetzen werden. Deshalb sieht der Bundesrat ein schrittweises Vorgehen für angezeigt: Die rechtliche Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in einem ersten Schritt auf Grundlage einer Verfassungsänderung. Dies würde es dem Gesetzgeber erlauben, «nötigenfalls von bestehenden verfassungsrechtlichen Prinzipien abzuweichen», heisst es in der Botschaft.

Der Bundesrat würde überdies ermächtigt, die Mindestbesteuerung auf dem Verordnungsweg zu regeln. Die Verordnung soll so lange gelten, bis ein ordentliches Gesetz in Kraft tritt. Dieses Vorgehen stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Mehrere Kantone monierten, es würde zu stark in die Autonomie der Kantone eingreifen. Zudem würden geltende Verfassungsgrundsätze zu stark eingeschränkt.

Die Vorlage geht nun ans Parlament.