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Fernverkehr: BLS und SOB fahren auch in Zukunft für die SBB

Das Kooperationsmodell im Fernverkehr wird auch in der nächsten Konzessionsperiode fortgeführt. Darauf haben sich die Bahnunternehmen SBB, BLS und SOB geeinigt.

Der Bund will an der heutigen Marktordnung im öffentlichen Personenverkehr festhalten. Nun haben sich SBB, BLS und SOB darauf geeinigt, dass das Kooperationsmodell im Fernverkehr auch in der nächsten Konzessionsperiode fortgeführt wird. Diese beginnt im Dezember 2029. Die Bahnunternehmen haben zusammen mit dem Verkehrsdepartement (Uvek) eine entsprechende Basisvereinbarung ausgearbeitet und unterzeichnet. Das teilte das Uvek am Dienstag mit.

Das Modell sieht vor, dass die SBB die Konzession für das gesamte Fernverkehrsnetz behält, der BLS und SOB aber den Betrieb von einzelnen Linien überträgt. So betreibt die SBB seit 2019 zwar die grosse Mehrheit der Fernverkehrslinien, hat der SOB und BLS aber fünf Linien übergeben. So bedient die SOB etwa die Strecke von Bern via Zürich nach Chur.

Basis für künftige Linienvergabe

Die neue Vereinbarung definiert laut Uvek die Rahmenbedingungen der Kooperation und den Prozess, um später Betriebsverträge abzuschliessen. Das dient dann als Grundlagen, um künftig zu bestimmen, welche Bahn ab Dezember 2029 welche Linien betreibt.

Das Modell bewähre sich für den Bund und die Bahnen, schreibt das Uvek. Es garantiere einen attraktiven, auf den übrigen Verkehr gut abgestimmten Fernverkehr, erhöhe den Nutzen für die Kundinnen und Kunden und verbessere die Wirtschaftlichkeit.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) begrüsste in einer ersten Reaktion den Entscheid der Bahnunternehmen. Sie sei «sinnvoll und richtig», heisst es in der Mitteilung. «Es ist ein guter Entscheid für die Bahnen, aber auch für die Kundinnen und Kunden, dass die beteiligten Eisenbahnunternehmen zusammenarbeiten, anstatt sich gegenseitig zu konkurrenzieren», wird SEV-Präsident Matthias Hartwich zitiert. «Eine konstruktive Kooperation ist viel zielführender als unnötige und teure Konkurrenz zulasten der Kundinnen und Kunden.» (abi)