SP-Grossrat warnte vor Abbau beim Bus- und Bahnangebot im Aargau – vorerst war es falscher Alarm
Der Bundesrat hat im März 2023 beschlossen, ab diesem Jahr Budgetkürzungen bei den sogenannten schwach gebundenen Ausgaben vorzunehmen, um das Defizit des Bundeshaushalts zu reduzieren. Zu diesen gehört auch der regionale Personenverkehr, darum sind von diesen Kürzungen die regionalen Transportunternehmen unmittelbar betroffen. Es geht um 7,8 Prozent oder rund 92 Millionen Franken. In Sorge um den öffentlichen Verkehr (ÖV) im Aargau hat Grossrat Martin Brügger (SP) eine Interpellation eingereicht, die nun beantwortet wurde.
Einleitend erklärt der Regierungsrat, der Bund habe Kantone und Transportunternehmen über die Kürzung rechtzeitig informiert. «Ein Teil davon ergab sich aus der einmaligen Krediterhöhung im Jahr 2023, die wieder kompensiert werden musste, sowie wegen der allgemeinen Kürzung des Bundesbudgets um zwei Prozent.» Nach den Erstofferten der Transportunternehmen habe sich abgezeichnet, dass das Bundesbudget um über 130 Millionen Franken überschritten war, schreibt der Regierungsrat.
Durch Verhandlungen habe der Fehlbetrag – hauptsächlich durch Mehrerträge und weniger durch Einsparungen – auf 50 bis 60 Millionen Franken reduziert werden können. Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs hat sich dafür eingesetzt, dass der Kredit bei der parlamentarischen Beratung in den eidgenössischen Räten um den Fehlbetrag erhöht wird. Das Parlament habe der Budgeterhöhung in der letzten Wintersession zugestimmt, «sodass der Bund seinen Verpflichtungen der 50-prozentigen Kostenbeteiligung im regionalen Personenverkehr im Jahr 2024 voraussichtlich nachkommen kann».
Fehlbeträge können nicht Linien zugewiesen werden
Voraussichtlich wird es also im ÖV keine Kürzungen geben. Trotzdem äussert sich der Regierungsrat zu Brüggers Fragen, der etwa wissen wollte, welche Leistungen im Aargau von Kürzungen betroffen wären. Dazu heisst es, das zugesprochene Geld sei nicht auf einzelne Linien heruntergebrochen. «Die Fehlbeträge können daher nicht direkt einer einzelnen Linie oder einem einzelnen Angebot zugewiesen werden.»
Hätte das Parlament keine Budgeterhöhung beschlossen, dann hätten rund 3 Millionen Franken gefehlt. Diese hätten im Budget des Aufgaben- und Finanzplans für das Jahr 2024 aufgefangen werden können, schreibt der Aargauer Regierungsrat weiter.
Weiter wollte Brügger wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, beim Bund zu intervenieren und in welcher Form dies erfolgen könnte. «Da der öffentliche Verkehr eine Verbundaufgabe ist und 80% der Bahnlinien und 20% der Buslinien kantonsübergreifend sind, wäre ein Alleingang des Regierungsrats des Kantons Aargau wenig effektiv», heisst es dazu in der Antwort. Wie sich gezeigt habe, habe ja das Lobbying der ÖV-Konferenz und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen gut funktioniert.
Kurzfristige Angebotsveränderungen brächten wenig
Der Interpellant wollte vom Regierungsrat auch wissen, wie weit der Kanton bereit sei, das Angebot mit eigenen Mitteln aufrechtzuerhalten. «Für das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist wichtig, dass das Budget für den öffentlichen Verkehr so dimensioniert ist, dass Unsicherheiten aufgefangen werden können», schreibt der Regierungsrat.
Er macht darauf aufmerksam, dass Änderungen am Fahrplan zum Zeitpunkt der Budgetdiskussion gar nicht mehr vorgenommen werden könnten. «Wenn das Budget nicht ausreichen würde, würde es zu einer unterjährigen Fahrplanausdünnung kommen. Dabei sei auch vermerkt, dass der öffentliche Verkehr einen sehr hohen Fixkostenanteil hat.» Angebotsveränderungen seien daher mittel- bis langfristig zu planen.