Österreichisches Parlament sagt Ja zur Impfpflicht inklusive Booster: Bald müssen Polizisten bei Kontrollen nach dem Impfstatus fragen
In Österreich gilt ab dem 1. Februar eine allgemeine Corona-Impfpflicht, inklusive Booster-Impfung. Das hat das Parlament in Wien gestern entschieden. Bis Mitte März wird jeder Haushalt im Land über das Gesetz informiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Für wen gilt die Corona-Impfpflicht genau?
Ursprünglich hatte ein Gesetzesentwurf eine Impfpflicht für alle in Österreich lebenden Personen ab 14 Jahren vorgesehen. Diese Grenze wurde auf 18 Jahre angehoben. Ausdrücklich von der Impfpflicht ausgenommen sind schwangere Frauen, Genesene (bis zu sechs Monate nach der Infektion) sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Wer darf die Impfpflichtbefreiungen für die Ausnahmefälle erteilen?
Ausnahmebescheinigungen ausstellen dürfen nur Fachambulanzen, Amtsärzte und Epidemieärzte. Damit wurde auf den letzten Metern der Debatte eine der Hauptausflucht-Routen für Impfverweigerer gekappt. Der ursprüngliche Entwurf hatte vorgesehen, dass alle Krankenkassen-Vertragsärzte eine Ausnahmebescheinigung hätten ausstellen können.
Bis wann gilt die allgemeine Impfpflicht?
Das Impfpflicht-Gesetz gilt vorläufig bis Ende 2024. Beschlossen wurde allerdings auch die Schaffung einer Kommission bestehend aus Rechtsexperten und Medizinern, die das Gesetz und dessen Anwendung begleitend beobachten und dem Parlament regelmässig Bericht erstatten soll. So sollen neu auftauchende Fragen wie etwa die Dauer der Intervalle zwischen zukünftigen Auffrischimpfungen geklärt werden.
Wie will Österreich die Einhaltung der Impfpflicht überhaupt überprüfen?
Nicht zuletzt die Richterschaft hatte Zweifel geäussert, ob man den zu erwartenden Verwaltungs- und Überprüfungsaufwand überhaupt wird stemmen können. Bedenken kamen auch von der Polizei, die die Kontrollen durchführen soll. Konkret sollen Polizisten ab März bei jeder Personenkontrolle auch gleich den Impfstatus abfragen und so Impfverweigerer ausfindig machen.
Was droht jenen, die die Impfung trotzdem weiterhin verweigern?
Ab März drohen saftige Bussen. Die derzeitige Höchststrafe beträgt 3600 Euro. Das allerdings erst, wenn eine erste Strafe in der Höhe von 600 Euro nicht beglichen wird. Ersatzfreiheitsstrafen oder Beugehaft sind nicht vorgesehen. Auf der anderen Seite gibt es eine Impflotterie, bei der alle teilnehmen können. Von März bis Dezember 2022 sollen 500-Euro-Gutscheine in der Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro vergeben werden. Geimpfte haben dabei bessere Gewinnchancen.
Gilt die Impfpflicht auch für Touristen?
Ja. Nach Österreich einreisen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist. Für alle ohne Booster gilt zudem eine PCR-Testpflicht.
Macht die Massnahme in der harmloseren Omikron-Welle überhaupt Sinn?
Das ist umstritten. Zuletzt hatte etwa der Epidemiologe Gerald Gartlehner für ein Überdenken der Impfpflicht plädiert. Man müsse davon ausgehen, dass man nach der Omikron-Welle ein Ausmass an Immunität in der Bevölkerung haben werde, «wie wir es noch nie hatten». Gartlehner fordert, man solle die Massnahme nach der Omikron-Welle neu bewerten.
Welche Parteien waren dafür, welche dagegen?
Getragen wurde das neue Gesetz von der konservativen ÖVP, der sozialdemokratischen SPÖ, den NEOS und den Grünen. Entschieden dagegen war die rechtskonservative FPÖ. Deren Parteichef Herbert Kickl bezeichnete die Massnahme als Form des «Gesundheitskommunismus».
Sagt das Gesetz auch etwas zum Schadenersatzanspruch jener seltenen Fälle, die Impfschäden davontragen?
Ja. Das Parlament hat eine Änderung des entsprechenden Impfschadengesetzes angenommen. Wer nachweisen kann, dass ihm durch die Corona-Impfung gesundheitliche Schäden verursacht worden sind, kann aus dem neuen Gesetz einen direkten Entschädigungsanspruch ableiten.