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Nach Cup-Partie Aarau-Basel: Polizei sucht Schläger – sonst droht die Veröffentlichung von Bildern

Nach dem Zweitrundenmatch des FC Aarau gegen den FC Basel im September kam es zu einem tätlichen Angriff am Bahnhof Aarau. Die Polizei sucht nun einen der Angreifer per Öffentlichkeitsfahndung.

Letzten Herbst trafen der FC Aarau und der FC Basel in der zweiten Runde des Schweizer Cups aufeinander. Aarau verlor am 18. September 2022 nach Verlängerung 1:3.

Nach dem Spiel kam es gegen 18.30 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung am Bahnhof Aarau. Ein Mann wurde in der Bahnhofsunterführung durch mehrere unbekannte Personen geschlagen und getreten. Der Mann stürzte daraufhin zu Boden. Einer der Angreifer holte mit seinem Fuss aus und trat dem Opfer mit voller Wucht gegen den Kopf. Der Gestürzte erlitt durch den Tritt erhebliche Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich.

Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Hauptbeschuldigte noch nicht identifiziert werden. Allerdings: Von dem Angriff gibt es Videoaufnahmen. Daher hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

In drei Wochen droht die Veröffentlichung der Bilder

Der Unbekannte hat nun rund eine Woche Zeit sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, danach werden verpixelte Standbilder des Überfalls veröffentlicht. Falls auch das nicht zur Identifizierung führt, folgt am 8. Mai die Veröffentlichung der unverpixelten Bilder.

In der Bahnhofsunterführung kam es zur Schlägerei.
Symbolbild: Daniel Vizentini

Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft kann der Mann aufgrund der Videoaufnahmen nicht zweifelsfrei einem der beiden Fussballclubs zugeordnet werden. Es könne also auch sein, dass die Tat in keinem direkten Zusammenhang mit dem Cup-Spiel steht.

Der gesuchte Mann hat die Möglichkeit, sich bis zum 23. April 2023 mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau in Verbindung zu setzen (Tel.: 062/835’40’93, E-Mail: medien.staatsanwaltschaft@ag.ch). Personen, die zweckdienliche Hinweise machen können, werden ebenfalls gebeten, mit der Oberstaatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen.

Eher selten, aber häufig wirksam

Öffentlichkeitsfahndungen sind relativ selten, weil es hierfür bestimmte Voraussetzungen braucht. Entscheidend ist die schwere des Delikts und die Verhältnismässigkeit. Alle bisherigen Ermittlungsansätze müssen zudem erfolglos verlaufen sein. Aber sie werden – auch im Aargau – gelegentlich angeordnet. Und vergangene Fahndungen dieser Art zeigen auch: Diese Form des öffentlichen Prangers führt immer wieder zur Identifikation der Gesuchten.

Wovon die Strafverfolgungsbehörden allerdings abraten, sind private Öffentlichkeitsfahndungen. So stellte beispielsweise ein Badener Wirt unverpixelte Aufnahmen von zwei Einbrechern ins Netz. In einem solchen Fall könnten die betroffenen Personen den Spiess umdrehen und eine Persönlichkeitsverletzung geltend machen. (phh)