Oftringen will den motorisierten Verkehr von der Zürichstrasse verbannen
Attraktivere Strassen für den Langsamverkehr und vom motorisierten Verkehr entlastete Ortsdurchfahrt: Das sieht das Agglomerationsprogramm mit der sperrigen Bezeichnung «AareLand Netzstadt AarauOltenZofingen» vor. Ziel: Die stark beanspruchten regionalen Hauptachsen sollen entlastet werden. Eine dieser Hauptachsen ist die Ortsdurchfahrt von Oftringen, konkret betroffen sind die Luzerner- und Baslerstrasse.
Die Gemeindeversammlung entscheidet am Donnerstag über drei Projektierungskredite für Strassenprojekte. 154’000 Franken beträgt der erste Kredit. Dabei geht es um den Knoten Kreuzplatz und Parkstrasse bis Spitalweid. Mit dem Kredit soll das konkrete Bauprojekt erarbeitet werden. Die Projektierungskosten belaufen sich insgesamt auf 450’000 Franken, allerdings beteiligt sich der Kanton mit 272’000 Franken und aus dem Agglomerationsprogramm I fliessen 24’000 Franken in die Projektkosten.
Die Platzverhältnisse für die wartenden Busse sind ungenügend
Ein weiteres Projekt betrifft den Knoten Kreuzplatz und den Knoten Parkstrasse. Hier seien die Platzverhältnisse für die oft gleichzeitig wartenden Busse ungenügend, heisst es in der Gemeindeversammlungsbroschüre. «Weil die Bushaltestellen zu kurz sind und der Bus in der Fahrspur stehen bleibt, kommt es – zusätzlich zur Verkehrsüberlastung beim Kreuzplatz – zu Stausituationen.» Auf Wunsch der Gemeinde Oftringen wurde eine Vorstudie über die Auswirkungen der Sperrung der Zürichstrasse für den motorisierten Verkehr und eine neue Platzierung der Bushaltestellen ausgearbeitet, heisst es weiter.
Diese Vorstudie liegt nun vor und sie empfiehlt, die Zürichstrasse für den motorisierten Individualverkehr zu sperren – gemäss Plänen ist der Abschnitt vom Kreuzplatz bis zum Knoten Park-/Zürichstrasse betroffen. Die Zürichstrasse sei nur noch für den öffentlichen Verkehr und für den Fuss- und Veloverkehr zu öffnen. Gleichzeitig soll der Knoten Park-/Luzernerstrasse eine Lichtsignalanlage erhalten.
Auswirkungen hat das Projekt auch auf die Bushaltestellen. «Da in der Luzernerstrasse aus Platzgründen nur zwei Haltekanten möglich sind, wird vorgeschlagen, die dritte Haltekante an die Zürichstrasse zu verlegen», heisst es in der Vorlage. Konkret heisst das: bei der Zürichstrasse sollen drei und bei der Luzernerstrasse – vor dem EO – zwei neue Bushaltebuchten entstehen. Der Verpflichtungskredit für die Projektierung beträgt für die Gemeinde Oftringen 59’000 Franken. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton mit 95’000 Franken. Der Anteil aus dem Agglomerationsprogramm II beträgt 76’000 Franken. Sollte das Projekt realisiert werden, dürfte sich der Gemeindeanteil auf rund 880’000 Franken belaufen.
Sicherheitsdefizite: Strassenbelag muss saniert werden
Das dritte Strassenbauprojekt betrifft die Belagssanierung der Aeusseren Luzernerstrasse vom Knoten Wirtshüsli bis Konten Lanz. Im Zuge dieser Bauarbeiten sollen auch die Bushaltebuchten «Lerchenfeld» nach dem Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut werden. Der Gemeinderat legt den Stimmberechtigten ein Kreditbegehren von 70’000 Franken vor. Notwendig werden die Arbeiten, weil der Strassenbelag in einem schlechten Zustand ist und in den Jahren 2026 bis 2027 saniert werden soll. Ein Aufschub könne infolge der Sicherheitsdefizite nicht hingenommen werden, heisst es in der Vorlage. Die gesamten Sanierungskosten werden sich auf rund 1,7 Millionen Franken belaufen, die Gemeinde Oftringen müsste sich mit 600’000 Franken daran beteiligen. Die Projektierungskosten sind mit 200’000 Franken budgetiert. Der Kanton beteiligt sich mit 130’000 Franken.
Gemeindeammann darf künftig auch Teilzeit arbeiten
Ebenfalls auf der Traktandenliste aufgeführt ist das Gemeindeammannreglement der Gemeinde Oftringen. Die gewichtigste Änderung: Neu kann der Gemeindeammann auch in einem Teilzeitpensum von mindestens 80 Prozent tätig sein. Grund dafür: «Viele Mandate wie jenes als Vorstandsmitglied von Zofingenregio oder anderer regionalen Organisationen, die ein hauptamtlicher Gemeindeammann während seiner Amtszeit aufgrund seiner Funktion als Gemeindeammann ausübt, sind entschädigt», erklärt Gemeindeammann Hanspeter Schläfli. «Die meisten davon finden während der Arbeitszeit unter dem Tag statt.» In dieser Zeit steht der Gemeindeammann nicht der Gemeinde zur Verfügung. «Je nach zeitlicher Belastung mit diesen Mandaten muss der Gemeindeammann zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen entscheiden, welches die richtige Lösung ist», so Schläfli. Bei einer 100-prozentigen Entschädigung durch die Gemeinde sei es nichts anderes als richtig, dass der Gemeindeammann im Gegenzug seine Einkünfte aus diesen externen Mandaten an die Gemeinde abgibt. «Bei einer Entschädigung zu 80 Prozent durch die Gemeinde darf der Gemeindeammann die externen Einkünfte bis zur Höhe einer 100-Prozent-Entschädigung behalten und muss sie selbstverständlich als Einkommen deklarieren.»
Der Lohn des Gemeindeammanns entspricht gemäss dem neuen Reglement dem Maximum des Besoldungsbandes 9 für das jeweilige Lebensalter. Ersichtlich ist das Lohnband im Personalreglement. Gemäss diesem wird der Gemeindeammann ab dem 50. Lebensjahr mit maximal 189’332 Franken entschädigt.
Ein weiteres Traktandum ist die Teilrevision der Nutzungsplanung. Diese betrifft das Deckel-Areal. Mit der Teilrevision sollen gemäss Vorlage die planungsrechtlichen Grundlagen für die notwendige Erschliessungsstrasse geschaffen werden. Diese sei Voraussetzung für die bauliche Entwicklung des Deckel-Areals, heisst es.
Zudem befinden die Stimmberechtigten über 18 Einbürgerungsgesuche, wovon der Gemeinderat eines zur Ablehnung empfiehlt.